Praxisbegleitung - inklusive Bildungsangebote
Mit der Fertigstellung der Handreichung zur Praxisbegleitung inklusiver Bildungsangebote findet eine umfassende Entwicklungsarbeit in diesem Bereich einen vorläufigen Schlusspunkt.
Im Rahmen der Ergebnisse des Schulversuchs in Baden-Württemberg „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung“ in den Jahren 2010 - 2015 bestand die Aufgabe zu reflektieren, welche Unterstützung Schulverwaltung, Schulen und Lehrpersonen vor Ort benötigen um die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote zu unterstützen. Handlungsleitend war die Orientierung an den Erfordernissen der Praxis.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg und anderer Vorschriften, das zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft getreten ist (K.u.U. 2015, S. 349), ist Inklusion integraler Bestandteil des Bildungswesens in Baden-Württemberg. Zukünftig ist es Aufgabe aller Schulen und Schularten, Kinder und Jugendliche mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam zu unterrichten.
Die Ausführungen in der Handreichung sind als ein Vorschlag zu verstehen, der Fragen zur Praxisbegleitung in einen schulartübergreifenden Gesamtzusammenhang stellt. Es verbindet sich damit der Versuch, der Praxisbegleitung inklusiver Bildungsangebote einen einheitlichen Rahmen zu geben und eine gemeinsame Sprache zu entwickeln.
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