Satire und der Artikel 5 GG
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
(Art. 5 GG)
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Jeder Einzelne darf in der Bundesrepublik Deutschland sagen und schreiben, was er denkt. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Ein politischer Wille entsteht, wenn Menschen ihre Meinung frei äußern und darüber streiten dürfen. Dies ist die Grundlage der Demokratie. Grenzen sind erreicht, wenn jemand beleidigt wird oder zu einer Straftat aufruft.
Das Unterrichtsmaterial ist einsetzbar ab Klasse 9, greift die Satire unter dem Aspekt des Artikel 5 GG auf. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten in 1-2 Stunden, welche Rechte der Art. 5 GG dem Einzelnen bietet, aber auch welche Grenzen. In einem zweiten Schritt wird auf die Satire eingegangen, exemplarisch wird der Fall Böhmermann herangezogen. Angeboten wird eine Karikatur des österreichischen Karikaturisten Bernd Ertl .
Weiterführende Links:
- Material zum Thema Karikaturenstreit und Meinungsfreiheit, Universität Trier
- Artikel 5 GG, Planet Schule
- Arbeitsblatt Art. 5 GG, Planet Schule