Taschengeldparagraf: der Fall des teuren MP3-Players

Der Fall:

Marion ist 14 und will sich einen schicken teuren mp3-Player kaufen. Das Gerät ist vom Feinsten und kostet 180 Euro.

Der Verkäufer im Elektronik-Geschäft fragt sie, woher sie das Geld hat. Marion antwortet (wahrheitsgemäß), dass sie nebenher arbeitet und auch Geld von Ihrer Oma bekommen hat. Aber der Verkäufer glaubt ihr nicht und schickt sie weg

Marion geht nach Hause und beschwert sich bei ihren Eltern. Die finden, ein mp3-Player für 180 Euro ist für Marion viel zu teuer und verbieten ihr den Kauf.

Aufgabe 2: Verhalten sich die Eltern richtig?

Lösung: Das Verhältnis von Eltern und Kindern ist nur in Extremfällen eine Sache der Gerichte. Juristisch gesehen steht Marion unter der Erziehungsgewalt ihrer Eltern und sie können ihr natürlich den Kauf verbieten. Allerdings handeln die Eltern pädagogisch ungeschickt, wenn sie sich auf eine einfache Verbotsposition zurückziehen. Wenn sie Marion schon die Aufnahme einer Arbeit erlaubt haben, damit sie ihr Taschengeld aufbessern kann, müssen sie auch damit rechnen, dass Marion Wünsche hat. Sie sollten also dringend mit Marion reden.

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