NATO - Gründung und Umfang
Ansatzpunkt für Verhandlungen war die sog. Vandenberg-Resolution, mit der der Senat im Juni 1948 die Teilnahme der USA an regionalen Bündnissen, die der Sicherheit der USA dienten, erlaubte. Schwierigkeiten bot jedoch einerseits die von den Europäern geforderte automatische Beistandsgarantie, da sie mit dem Recht des Kongresses, über Krieg und Frieden zu entscheiden, nicht vereinbar war, andererseits die Festlegung des Vertragsgebiets. Dieses wollten die europäischen Verhandlungspartner, die Staaten des 1948 abgeschlossenen Brüsseler Paktes, auf Mitteleuropa beschränkt sehen, während die USA eine Ausweitung auf Nord- und Südeuropa forderten.
Präsident
Truman bei der Unterzeichnung des Vertragswerks am 4. April 1949. Wikimedia
Commons aus dem Regierungsarchiv
Am 4. April 1949 wurde der Nordatlantikvertrag zur Gründung der "North Atlantic Treaty Organization" (NATO) unterzeichnet. Darin wurde als Ziel des Bündnisses festgelegt, die "Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen". Die Vertragspartner verpflichteten sich, "jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege ... zu regeln". Der militärische Aspekt des Vertrages galt allein der Abwehr eines bewaffneten Angriffs "gegen einen oder mehrere von ihnen", der "als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden" sollte.
Um Deutschland in die Verteidigung Westeuropas einzubinden, wurde der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) erörtert, der aber am Einspruch der französischen Nationalversammlung scheiterte. Sicherheitsbedenken Frankreichs gegenüber einer deutschen Wiederbewaffnung, die Voraussetzung für die Aufnahme in die NATO war und die in der NATO allein nicht ausreichend abgesichert schienen, wurden auf britischen Vorschlag hin durch eine Erweiterung des Brüsseler Paktes auf Italien und die Bundesrepublik abgefangen. Die damit im Oktober 1954 gebildete Westeuropäische Union (WEU) stellt einen kollektiven Beistandspakt innerhalb der NATO dar und ist militärisch mit der NATO, politisch mit dem Europarat verflochten. Sie unterscheidet sich vom Nordatlantikvertrag insbesondere durch die in Art. V festgelegte automatische Beistandspflicht unter den Vertragspartnern, die der NATO-Vertrag (aus Bedenken der USA heraus) so nicht kennt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des WEU-Vertrags waren die Protokolle über Rüstungsbeschränkungen und Höchststärken der Streitkräfte, die sich zunächst hauptsächlich gegen die Bundesrepublik richteten, aber nach mehreren Zwischenschritten 1984 vollständig aufgehoben wurden. Die hauptsächlichen Organe der WEU sind der Ministerrat, dem die Außen- und (seit 1984) die Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten angehören, und die WEU-Versammlung aus 89 Vertretern der Mitgliedsstaaten bei der beratenden Versammlung des Europarates.
Aufnahme
der Bundesrepublik Deutschland in die NATO, Mai 1955 © Bundesarchiv (Wikimedia
Commons)
1952 wurden Griechenland und die Türkei aufgenommen, 1955 die Bundesrepublik Deutschland, Spanien nach dem Ende der Franco-Diktatur 1982. Frankreich hatte unter General de Gaulle 1966 die militärischen Strkturen der NATO verlassen, da er die Souveränität und en Führungsanspruch Frankreichs gegenüber den USA und den Befehlsstrukturen der Allianz – und die volle Verfügungsgewalt über das eigene Atomwaffenpotenzial – nicht mehr gewährleistet sah. Im März 2009 erklärte jedoch der Französische Präsident Nicolas Sarkozy, Frankreich wieder vollständig in die militärische Allianz zurückführen zu wollen.
1999 traten mit Polen, Tschechien und Ungarn die ersten ehemaligen Mitglider des Warschauer Pakts dem Bündnis bei. 2004 folgten Litauen, Lettland, Estland, die Slowakei, Rumänien, Slowenien und Bulgarien. Auf dem Jubiläumsgipfel im April 2009 werden Kroatien und Albanien in die Verteidigungsgemeinschaft aufgenommen.