Bundesregierung: Der Bundeskanzler / Die Bundeskanzlerin
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Die herausragende Stellung des Bundeskanzlers* innerhalb der Bundesregierung zeigt sich in seinen entscheidenden Befugnissen bei politischen Entscheidungen:
- "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." (Art. 65 GG)
- Die Amtsdauer der Bundesminister ist an das Amt des Bundeskanzlers gebunden (Art. 69 GG)
- Gesetzgebungsnotstand kann auf Initiative des Bundeskanzlers erklärt werden (Art. 81 GG)
- Im Verteidigungsfall hat der Kanzler die "Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte" (Art. 115b)
- Die "Richtlinien der inneren und äußeren Politik" sind "für die Bundesminister verbindlich" (Geschäftsordnung der Bundesregierung, § 1)
Weiterhin hat der Kanzler auch eine starke Stellung gegenüber dem Parlament. Sie äußert sich in zwei Punkten:
- Freie Berufung der Minister ohne Zustimmung des Parlaments; keine Möglichkeit, über Mißtrauensvoten die Entlassung einzelner Minister zu erzwingen (Art. 64,1)
- Abberufung des Kanzlers nur über Konstruktives Mißtrauensvotum (bei gleichzeitiger Wahl eines neuen Kanzlers, Art. 67,1).
Zu diesen beiden (von der Verfassung vorgegebenen) Aspekten tritt in der politischen Wirklichkeit die Existenz des Bundeskanzleramtes als Schaltstelle der Exekutive. Es hat den Kanzler "über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik und die Arbeit in den Bundesministerien zu unterrichten, ... die Entscheidungen des Bundeskanzlers vorzubereiten und auf ihre Durchführung zu achten" und "die Arbeiten der Bundesministerien zu koordinieren" (Vorwort zum Einzelplan 04 im Bundeshaushalt).
Links
- BundeskanzlerIn: www.bundeskanzlerin.de
Web-Auftritt der Bundeskanzlerin mit einem umfangreichen, allerdings sehr textlastigem Teil für Kinder. - Kanzlersimulator, "planet-Schule": "Virtuell und ohne Risiken und Nebenwirkungen kann man sich als Kanzlerin oder Kanzler positionieren und politische Entscheidungen treffen. Mit dem „Kanzlersimulator“ übernimmt man für eine Legislaturperiode, also für vier Jahre, die Regierungsgeschäfte. Vom Wahlversprechen bis zur Gesetzesvorlage, vom Ärger mit dem Koalitionspartner bis zur erfolgreichen Wiederwahl als Kanzler oder Kanzlerin, von gescheiterten PR-Kampagnen bis hin zu gelungenen TV-Auftritten: hier ist alles geboten – fast wie im richtigen Leben."
* Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird für Ämter und Titel die neutrale Form gewählt, unter der prinzipiell sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsform zu verstehen sind.