Die Bundesrepublik Deutschland
Der Staatsname der Bundesrepublik enthält bereits drei konstitutive Elemente: Der Staat ist ein Bundesstaat, eine Republik und ist von seiner Geschichte her deutsch.
Der Bundesstaat ist durch die Existenz der Länder mit eigenen Hoheitsrechten und die Rechte des Bundesrats als Vertretung der Länder beim Bund gekennzeichnet. | ||
Der Charakter der Republik zeigt sich in der Wahl des Staatsoberhaupts (Bundespräsident) auf Zeit (Amtszeit derzeit 5 Jahre, einmalige Widerwahl zulässig). | ||
Der Name Deutschland greift die historische Bestimmtheit des Landes als „Land der Deutschen“ auf, als das es seit ca. 1100 Jahren gilt. Dieser Name hat nichts mit dem Namen zu tun, der dem Staat beigelegt wird, sondern steht gewissermaßen über ihm. |
So wurde der derzeitige Staat als Völkerrechtssubjekt mit dem Inkrafttreten der Bundesverfassung des Deutschen Reichs zum 1.1.1871 begründet und änderte 1919 grundlegend seine Verfassung. ohne den Namen zu ändern – die Verfassung, die unter den Nationalsozialisten ausgehöhlt und faktisch suspendiert wurde, ohne dass Deutschland kein „Deutsches Reich“ mehr gewesen wäre. Mit der Kapitulation 1945 ruhte die staatliche Souveränität bzw. lag in den Händen der alliierten Militärregierungen, ohne dass der Staat als Völkerrechtssubjekt aufgehört hätte zu bestehen. Mit der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 ergab sich der eigenartige Zustand, dass jeder der beiden Staaten zwar für sich in seinem Gebiet (ab 1955) die Souveränität innehatte, dass sich diese Souveränität jedoch ausdrücklich nicht auf „Deutschland als Ganzes“ bezog. Stalin selbst trennte 1945 zwischen dem Staat als Völkerrechtssubjekt bzw. seiner Regierung und dem Land als solchem, indem er sagte, die Hitler kämen und gingen, Deutschland aber bleibe bestehen. Seit dem 2+4-Vertrag über die deutsche Einigung 1990 sind Staat „Bundesrepublik Deutschland“ und historischer Begriff „Deutschland“ wieder identisch.
Zwischen 1806 und 1871 war Deutschland die meiste Zeit in einem lockeren Staatenbund „Deutscher Bund“ verfasst (1815 – 1866), der allerdings eine staatenbundliche Organisation auf dem geringstmöglichen Nenner war. Vor 1806 bestand das „Heilige Römische Reich Deutscher Nation“, das sich in der frühen Neuzeit mit dem alten „deutschen Königreich“ in seinem territorialen Umfang zu decken begann. Der Name „Deutschland“ schließlich geht auf die Verselbständigung der östlichen Teile des fränkischen Gesamtreichs zwischen ca. 830 und 930 zurück.