Der Bundestag als *Herzstück* des parlamantarischen Regierungssystems
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Der Bundestag kann als "Herzstück" des parlamentarischen Regierungssystems bezeichnet werden, weil auf seiner demokratischen Legitimation alle politischen Prozesse im Bund beruhen. Er kann durch normale verfassungsmäßige Bestimmungen nicht aufgelöst werden.
Außerdem weist ihm das Grundgesetz zentrale Funktionen zu:
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Der Bundestag wählt den Kanzler als Spitze der Exekutive und wirkt bei der Besetzung anderer Organe des Bundes mit, er kann ihn auch über das Konstruktive Misstrauensvotum abwählen,
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er ist letzte Instanz bei der Verabschiedung einer Vielzahl von Gesetzen,
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er kontrolliert die Arbeit der Regierung durch ein vielfältiges Instrumentarium an Kontrollmöglichkeiten,
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schließlich ist er der Ort, wo sich die Funktion der Parteien bei der politischen Willensbildung im Volk mediengerecht manifestiert.
Diese vier Funktionen können im folgenden näher erläutert werden.
Dabei können im Vordergrund stehen:
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die Arbeitsweise des Parlaments, die Kompetenzverteilung zwischen Plenum (Redeparlament) und Ausschüssen (Arbeitsparlament),
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die Rollenverteilung zwischen Regierungskoalition und Opposition, die die Regierungskoalition als Akklamationsorgan der Regierung erscheinen lässt,
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die Rollenverteilung zwischen Fraktion und Plenum, die die eigentlichen Sachdiskussionen in den Fraktionssitzungen stattfinden lässt,
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die Kompetenzverteilung zwischen Bundestag und Bundesrat in der Gesetzgebung mit zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen,
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die medienwirksame "Abrechnung" der Opposition mit der Politik der Regierung in den Haushaltsdebatten, die den Wahlkampf für die nächste Wahl bereits zu Beginn der Legislaturperiode einsetzen lässt.
Festzustellen wäre, dass im Bewusstsein der öffentlichen Meinung der Bundestag oft nicht den Stellenwert hat, der ihm zukommt. Die Arbeit wird nur auf die Plenarsitzungen reduziert, während die Arbeit in den vielfältigen Ausschüssen und anderen Gremien eher hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Dennoch sind diese Gremien gerade die Orte, wo die eigentliche Arbeit geleistet wird. Die Kontrollfunktionen können nicht an den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Opposition gemessen werden, sondern am Einfluss der Opposition auf die Bildung der öffentlichen Meinung in den Medien.