Kontrollrecht des Bundestags
Zu den klassischen Kontrollinstrumenten des Parlaments gegenüber der Regierung gehört das Haushaltsrecht, das Recht also, den Staatshaushalt festzusetzen, mit dessen Beratung üblicherweise die große Haushaltsdebatte, die "Generalabrechnung" mit der Regierung verbunden ist.
Zu den weiteren Kontrollinstrumenten gehören:
- Konstruktives Misstrauensvotum
- zur Ablösung des Bundeskanzlers durch einen neugewählten Kandidaten - die schärfste Waffe des Bundestags
- Verfassungsklage
- im Organstreit zur Abklärung strittiger Kompetenzen von Bundesorganen oder als Normenkontrollklage zur Überprüfung eines Gesetzes auf seine Verfassungsgemäßheit
- Untersuchungsausschuss
- (nach Art. 44 GG) zur parlamentarischen Untersuchung, Erhebung von Beweisen und Klärung von strittigen Sachverhalten, z.B. des Verhaltens einzelner Bundesorgane
- Herbeirufung von Regierungsmitgliedern
- um durch die Forderung nach persönlicher Präsenz die Bedeutung eines der folgenden Instrumente zu unterstreichen
- Aktuelle Stunde
- zur Aussprache über ein besonderes Thema von aktueller politischer Bedeutung, eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse oder über die von der Bundesregierung erteilten Antworten auf eine mündliche Anfrage
- Große Anfrage
- Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen aufzufordern. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert.
- Kleine Anfrage
- das Recht, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.
- Unterrichtung
- schriftlicher Bericht, auf Verlangen des Bundestages oder auf Eigeninitiative der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt
- Fragestunde
- Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung, können auch schriftlich beantwortet werden
- Regierungsbefragung
- Auskunft über die aktuell in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben, Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung
- Schriftliche Fragen
- bis zu vier Fragen in jedem Monat an die Bundesregierung zur schriftlichen Beantwortung, innerhalb einer Woche zu beantworten, die Antworten werden gesammelt und in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht
Hierbei ist zu bedenken, dass die besondere Struktur der "Kanzlerdemokratie" einerseits einen irgendwie gearteten öffentlichen Schlagabtausch zwischen Regierung und Regierungskoalition nicht zulässt, sondern in die Fraktionssitzungen verlegt, dass andererseits die Opposition im Plenum aufgrund der Zahlenverhältnisse keine Möglichkeit hat, der Regierung eine Abstimmungsniederlage beizubringen und daher auf die Möglichkeiten, die Regierung öffentlich zur Rede zu stellen zurückgreifen muss. Vor der Föderalismusreform wurde zeitweise der Bundesrat instrumentalisiert, um die Opposition und ihre Meinung zu Gehör zu bringen