Die Monarchie
Die Monarchie (griechisch: Ein-Herrschaft) ist zunächst gekennzeichnet durch die Existenz eines Königs. Dieser Titel ist rein traditionell zu verstehen und bedeutet nichts weiter als den in der Tradition seiner Amtsvorgänger stehenden Regenten.
Der König regiert auf Lebenszeit, sofern er nicht vorher das Amt an seinen Nachfolger weitergibt. Wer erbberechtigt ist (nur der Sohn oder auch die Tochter), legt die Nach- bzw. Erbfolgeordnung der regierenden Familie oder des Landes fest. So galt in den deutschen Fürstenhäusern ausschließlich die männliche Erbfolge, in den Monarchien Dänemarks, der Niederlande und Großbritanniens gilt auch die weibliche Erbfolge, ebenso in Schweden (seit 1980).
König wird also, wer vom regierenden König abstammt.
Als König hat er traditionell Anspruch auf die Bezeichnung „Seine Majestät“ (bei Königinnen „Ihre Majestät“), die Mitglieder der Familie sind „Ihre königlichen Hoheiten“. Dies sind protokollarische Fragen, die international und innerhalb der Gesellschaft anerkannt sind.
Eines der wesentlichen Merkmale der Monarchie ist die Betonung der gesamten Familie als Trägerin der Repräsentation. So werden nicht nur in der britischen Monarchie wesentliche Aufgaben auch auf weiter entfernte Mitglieder der königlichen Familie übertragen.
2008 ging der Plan der britischen Monarchie durch die Presse, künftig auch katholische Nachkommen an der Thronfolge zu beteiligen (Süddeutsche Zeitung, 8.4.2008)
Es gab jedoch auch Königreiche, in denen der König gewählt wurde. So trat in Polen bis zum Ende des Königreichs 1794 der wahlberechtigte Adel zusammen und wählte frei aus den zur Verfügung stehenden Kandidaten den neuen König. Da er den Titel König trug, war Polen Monarchie, da er gewählt wurde, war es Republik – da der Adel wählte, nennt man eine solche Konstruktion auch Adelsrepublik.
Das Deutsche Reich vor 1806 war rein formal gesehen ebenfalls eine Wahlmonarchie, da die Kurfürsten jeden neuen König wählen konnten (bzw. mussten). Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts hatte es sich jedoch durchgesetzt, dass das Kaisertum (mit dem das deutsche Königtum faktisch zusammengefallen war) im Haus Habsburg erblich wurde. Nach dem Tod Karls VI. 1742 nutzte jedoch eine Adelsopposition das Wahlrecht, um den Bayernherzog Karl Albrecht als Karl VII. zum Kaiser zu wählen (von ihm und seinem Besuch in Mannheim hat das „Kaiserquartier“ im Mannheimer Residenzschloss seinen Namen). Da er politisch scheiterte, brach auch die Adelsopposition zusammen, nach drei Jahren war das Kaisertum wieder beim Haus Habsburg. Und auch Friedrich der Große von Preußen stellte Überlegungen an, ob es im politisch von Nutzen sein würde, wenn er sich zum Kaiser wählen ließe.
Die deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche legte 1848 in ihrem Verfassungsentwurf fest, dass der künftige deutsche Kaiser aus der Wahl durch die Nationalversammlung hervorgehen sollte. Anschließend sollte die Monarchie in dessen Familie erblich sein.
Der Charakter der Monarchie richtet sich heute vor allem nach der gegenseitig zuerkannten gesellschaftlichen Wertigkeit. So gilt allgemein die britische Monarchie als wesentlich steifer und in der (langen) Tradition verhaftet als z.B. das niederländische Königshaus oder die skandinavischen Monarchien.
Fast ein "normales" Familienbild: Beatrix, Königin der Niederlande, zusammen mit Kronprinz Willem-Alexander, Prinz von Oranien, seiner Frau Máxima und ihren drei Töchtern, den Prinzessinnen Catharina-Amalia, Alexia und Ariane. © Rijksvoorlichtingsdienst (RVD) Den Haag.
Große Familie: Familientreffen anlässlich des 70. Geburtstags der Königin Sonja von Norwegen. Rechts neben ihr König Harald von Norwegen, daneben das schwedische Königspaar Königin Silvia und König Carl XVI. Gustav, außen Königin Beatrix der Niederlande. © Det Kongelige Hoff Norge