Eine neue Dimension der Ausplünderung, die Profiteure und der letzte Akt
Mit Beginn des Jahres 1938 ergoss sich eine wahre Flut von Verordnungen und Gesetzen über die deutschen Juden und die bis dahin bestehenden lokalen Unterschiede bei der Arisierung und der Ausplünderung wurden eingeebnet. So definierte im Januar 1938 die Reichsregierung zunächst intern und später öffentlich, welche Betriebe überhaupt als jüdisch galten. Es folgten Verordnungen gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe, zur Anmeldung des jüdischen Vermögens und zur Erfassung der jüdischen Betriebe in Verzeichnissen. Daneben wurden in immer mehr Bereichen Berufsverbote für Juden erlassen, für jüdische Rechtsanwälte etwa, für Ärzte und für Vertreter. Nach dem ersten gewaltsamen Höhepunkt der NS-Judenpolitik, der Reichspogromnacht, entzogen schließlich die Verordnungen von November und Dezember 1938 den Juden im Deutschen Reich jegliche Existenzgrundlage. [...] Wer erst jetzt, ab November 1938, seinen Betrieb verkaufte, hatte allerdings in der Regel kaum noch eine Chance, Einfluss auf die Auswahl des Ariseurs oder auf die Höhe des Kaufpreises zu nehmen.
Neben dem Ausverkauf jüdischer Betriebe und, seit der Reichspogromnacht, auch von Grundstücken ersann das NS-Regime immer weitere Maßnahmen, um die deutschen Juden zu schröpfen, etwa die Judenvermögensabgabe, mit der zynischerweise die Opfer selbst für die Schäden aufkommen mussten, die bei den Pogromen entstanden waren. Außerdem mussten die Mannheimer Juden ab 1939 ihren Schmuck und ihre Wertsachen beim Städtischen Leihamt abliefern und auch bei der Devisengesetzgebung verschärfte das NS-Regime nach und nach die Regelungen.
Wer profitierte?
Der Raubzug gegen die deutschen Juden nahm 1938/39 immer aggressivere Formen an. Dabei profitierte vor allem die öffentliche Hand von der Arisierung. Über diverse Abgaben und Steuern flossen nun Milliardenbeträge in die Kassen des NS-Staats. Daneben traten überall in Deutschland Reichs- und Landesbehörden sowie Kommunen als Käufer jüdischen Grundbesitzes auf. In Mannheim erwarb die Stadt mit Abstand die meisten jüdischen Grundstücke und agierte dabei nicht selten ganz besonders rücksichtslos, setzte sich etwa über Vorverkaufsrechte hinweg oder drückte die ohnehin niedrigen Preise. Gleichzeitig etablierte sich ein regelrechtes "Netzwerk der Ausplünderung" (Meinl/Zwilling), ein "Arisierungsmilieu" (Klatt), und immer mehr Akteure wurden in die "Entjudung" eingebunden, so im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Arisierung von Betrieben und Grundstücken Beamte des badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums und des städtischen Hochbauamts sowie Mitarbeiter der IHK Mannheim und des Polizeipräsidiums. Beteiligt an der Ausplünderung der Mannheimer Juden waren darüber hinaus Finanz- und Zollbeamte, Mitarbeiter des Städtischen Leihamts, Banken, Makler und Auktionshäuser, ja selbst die evangelische Kirche. Vor allem aber profitierten zahllose Firmen und Privatpersonen von der Verdrängung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben und der Arisierung. Schließlich waren es arische Ärzte und Rechtsanwälte, die nach den Berufsverboten in die frei gewordenen Stellen nachrückten. Nicht messbar sind zudem die Vorteile, die arische Unternehmer hatten, weil jüdische Konkurrenten ihre Betriebe liquidieren mussten. Und schließlich wurden reichsweit Tausende aktiv und kauften jüdische Firmen und Grundstücke zu günstigen Preisen. Auch in Mannheim nutzten auf diese Weise Unzählige die Notlage der Juden aus.
Allein in Mannheim waren also Hunderte in die Arisierung eingebunden, befassten sich, in Amtsstuben und Büros, bei ihrer täglichen Arbeit mit der Ausplünderung der Mannheimer Juden oder erwarben jüdischen Besitz. Arisierung war damit nichts, was im Geheimen stattfand und verborgen blieb. Die Ausplünderung vollzog sich vor aller Augen, und selbst wer nicht Arisierungsverträge genehmigte oder jüdischen Besitz erwarb, wusste nur zu gut, was da passierte. Jeder, der Ende der 1930er Jahre mit offenen Augen durch Mannheim ging, konnte es sehen: dass dort ein jüdischer Laden schließen musste, hier ein arischer Unternehmer eine jüdische Firma übernahm. Und er konnte es lesen: All die gegen deutsche Juden in der Wirtschaft gerichteten Verordnungen waren in der Zeitung abgedruckt, wie auch Hunderte von Anzeigen, mit denen Ariseure kundtaten, dass wieder ein Geschäft in arischen Besitz übergegangen war.
Der letzte Akt der Ausplünderung
In einem letzten Akt der Ausplünderung brachte das Deutsche Reich in den 1940er Jahren all das an sich, was nun noch an jüdischem Besitz greifbar war: Das Vermögen der emigrierten Juden, ihre Grundstücke, Bankkonten und Wertpapiere, ebenso wie den Besitz der Deportierten, ja selbst das in den besetzten Ländern lagernde Umzugsgut ausgewanderter Juden und der Besitz verschleppter Juden aus Ost- und Westeuropa wurde "heim ins Reich" geschafft und dort verwertet. Und schließlich fiel, über die Durchgangsstation der Reichsvereinigung der Juden, auch das Eigentum jüdischer Vereine und Stiftungen sowie der Besitz der jüdischen Gemeinden an den deutschen Staat. In dieser letzten Phase war es also vor allem der Fiskus, der jüdischen Besitz an sich brachte und von der Ausplünderung profitierte. Daneben wurde geraubtes jüdisches Eigentum nun für jedermann zugänglich und erschwinglich. Gegenstände aus dem Hausrat der deportierten Juden oder dem Umzugsgut der Emigranten fanden den Weg in viele deutsche Haushalte, und auch in Mannheim wird so manche Hausfrau die günstige Gelegenheit genutzt haben, um ihren Vorrat an Tischdecken und Handtüchern aufzustocken, sich eine neue Nähmaschine zu leisten oder gar ein elegantes Büffet. [...]
Dabei zog sich die Gier nach dem jüdischen Besitz von ganz oben, vom Reichsführer SS, bis nach ganz unten, zum einfachen Bürger. Denn ebenso eifrig wie sich Himmler im Großen um das Eigentum der deportierten badischen Juden bemühte, versuchten reichsweit im Kleinen zahlreiche arische "Volksgenossen", jüdischen Besitz zu ergattern. Und so richteten auch in Mannheim nicht wenige, kaum dass die Deportationszüge aus dem Mannheimer Hauptbahnhof gerollt waren, begehrliche Blicke auf das, was die Juden hatten zurücklassen müssen, auf ihren Hausrat und ihre Grundstücke, ja setzten sich teilweise von sich aus mit den Behörden in Verbindung und erkundigten sich nach dem jüdischen Besitz. Diese Raffgier — ein Charakterzug im Übrigen, den die NS-Propaganda einst mit Fleiß den Juden unterstellt hatte — ist eine moralisch-ethische Bankrotterklärung einer ganzen Gesellschaft.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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