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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Schema

Bundespräsident Bundespräsident Bundesversammlung Bundesverfassungsgericht Bundesregierung Bundeswehr Bundestag Bundesrat Wahlrecht Landesregierungen, siehe Bundesrat Länderparlamente, siehe Bundesrat Flagge Grundrechte Schema des Grundgesetzes

 


Erläuterungen

Flagge

Die Farben der Bundesrepublik sind Schwarz – Rot – Gold.


Grundrechte

Mit den Grundrechten sind die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie stehen im Unterschied zur Weimarer Verfassung am Anfang des Grundgesetzes.


Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er erfüllt v.a. repräsentative Aufgaben, vertritt den Bund völkerrechtlich, beglaubigt und empfängt Gesandtschaften, usw. Er ernennt die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts. Er fertigt die zustande gekommenen Gesetze aus und veröffentlicht sie. Er hat das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen den Bundestag aufzulösen.

Gewählt wird er durch die Bundesversammlung, die extra zu diesem Zweck zusammentritt, aus den Mitgliedern von Bundestag und einer gleichen Anzahl von Vertretern der Länderparlamente nach Verhältniswahlrecht, und zwar auf 5 Jahre.


Bundesregierung

Der Bundesregierung steht der Bundeskanzler vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik. Er wird aus der Mitte des Bundestages gewählt und kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Das bedeutet, dass er nur dann gestürzt werden kann, wenn mit seinem Sturz zugleich ein Nachfolger zur Verfügung steht, der damit sogleich gewählt wird.

Die übrigen Mitglieder der Bundesregierung sind die prinzipiell gleichberechtigten Bundesminister.


Bundeswehr

Die Bundeswehr untersteht in Friedenszeiten dem Bundesverteidigungsminister, in Kriegszeiten dem Bundeskanzler.


Bundestag

Der Bundestag wird nach allgemeinem, freiem, unmittelbarem, gleichem und geheimem Wahlrecht auf vier Jahre gewählt. Er ist das wichtigste Organ der Bundesrepublik Deutschland. Er kann nur durch den Bundespräsidenten unter bestimmten Umständen aufgelöst werden. Der Bundestag berät und verabschiedet die Gesetze der Bundesrepublik.


Bundesrat

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, es herrscht also Föderalismus. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Länderregierungen, in der Praxis aus den Ministerpräsidenten (MP) der Länder. Die Bundesratsmitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen bestellt und abberufen. Die Anzahl der Stimmen im Bundesrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der Länder. Der Bundesrat wirkt an Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit.


Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Sitz dieses höchsten Gerichtes ist Karlsruhe.


Wahlrecht

Nach dem Bundeswahlgesetz existiert in der Bundesrepublik Deutschland ein allgemeines, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht. Der Bundestag wird nach einer Kombination aus Personenwahl und Verhältniswahl gewählt, um den Nachteilen eines reinen Verhältniswahlrechts ebenso zu entgehen wie den Nachteilen eines reinen Mehrheitswahlrechts. Die Erststimme des Wählers gilt für die Wahl des Kandidaten seines Wahlkreises, die Zweitstimme gilt für die Wahl der Liste einer kandidierenden Partei.

Das Wahlrecht ist kombiniert mit der sogenannten Fünfprozentklausel. Nur die Partei kommt in den Bundestag, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Mandat erringen konnte. Damit soll ebenfalls der Zersplitterung durch ein reines Verhältniswahlrecht wie in der Weimarer Verfassung entgegengewirkt werden.


Gewaltenteilung

Es gilt das System der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.


Parlamentarische Republik

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Republik.

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Aufgaben

1. Grundgesetz und Weimarer Reichsverfassung

a. Erläutere das Schema des Grundgesetzes, indem du den erklärenden Text auf die Grafik beziehst.

b. Vergleiche das Grundgesetz mit der Weimarer Reichsverfassung und erkläre die Unterschiede.

2. Präambel des Grundgesetzes 1949

Erläutere die in der Präambel des Grundgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1949 genannten politischen Aufgaben vor dem Zeithintergrund von 1945 ff.

3. Präambel des Grundgesetzes heute

Arbeite heraus, inwiefern sich die Präambel des Grundgesetzes heute geändert hat. Erkläre die Ursachen für die Änderungen.


Vertiefung/Binnendifferenzierung:

Erläutere,

  • warum sich der Parlamentarische Rat nicht Verfassung gebende Nationalversammlung nannte.
  • warum sich die faktische Verfassung nicht "Verfassung", sondern "Grundgesetz" nannte.

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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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