Städtereform
Die Städtereform vom 19. 11. 1808 gewährte den Städten das Recht auf Selbstverwaltung. Eine Stadtverordnetenversammlung wurde von den besitzenden Bürgern nach Zensuswahlrecht gewählt. Die Stadtverordneten wählten als Vollzugsorgan einen Bürgermeister mit weiteren Personen. Reformer war Freiherr vom und zum Stein.
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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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