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Die Anfänge der Rückerstattung

Verordnet und von oben beschlossen, so lief Ende der 1940er Jahre die Rückerstattung des geraubten jüdischen Vermögens in Mannheim und in der ganzen amerikanischen Zone an. Anders als die Arisierung war die Restitution damit kein gesellschaftliches und von unten getragenes Phänomen, sondern wurde oktroyiert und das noch dazu von der Besatzungsmacht. Dennoch wurden die meisten Rückerstattungsverfahren gegen Privatpersonen und Firmen relativ zügig abgewickelt. Freilich konnte das Unrecht, das den Juden im Dritten Reich angetan worden war, kaum rückgängig gemacht, der status quo ante nicht mehr hergestellt werden. So gab es nur in den seltensten Fällen eine wirkliche Rückerstattung, eine Rückgabe des einst arisierten Besitzes in Natur. Zum einen waren viele Gegenstände unwiederbringlich verloren, so der Schmuck und die Wertsachen, die Juden 1939 beim Städtischen Leihamt in Mannheim hatten abliefern müssen und die entweder eingeschmolzen oder nach Berlin abgegeben worden waren. Auch beim versteigerten Hausrat und dem Umzugsgut mussten die Überlebenden, wie Friedrich Jacobi lakonisch bemerkte, "alle Hoffnung fahren lassen", ihren Besitz jemals wiederzuerlangen. Denn die Ariseure, jene Mannheimer, die im Winter 1940/41 das Eigentum der Deportierten ersteigert oder später geraubte Gegenstände über die VVV oder auflösen gekauft hatten, wurden nun nicht selbst zur Rechenschaft gezogen und einzeln zur Rückgabe verpflichtet. Stattdessen leistete die Bundesrepublik Entschädigungszahlungen. Zum anderen verzichteten viele jüdische Rückerstattungsberechtigte, wenn es um Firmen oder Grundstücke ging, von sich aus auf eine Restitution in Natur, denn eine Rückkehr nach Deutschland oder eine Zusammenarbeit mit den arischen Käufern war für die große Mehrzahl undenkbar. Eine Rückerstattung im wortwörtlichen Sinne fand also kaum statt, vielmehr wurden in den meisten Fällen Entschädigungen oder Nachzahlungen geleistet. Damit anerkannten in ganz Deutschland und auch in Mannheim Hunderte Ariseure, dass der im Dritten Reich von ihnen gewährte Kaufpreis zu niedrig gewesen war und dass sie sich an den jüdischen Verkäufern bereichert hatten. Vor allem aber floss nun, Ende der 1940er und Anfang der 1950er Jahre, endlich Geld an die Überlebenden und schuf damit zumindest eine materielle Grundlage für den Neuanfang nach der Katastrophe.


Zitiert nach: Christiane Fritsche, Ausgeplündert, zurückerstattet und entschädigt - Arisierung und Wiedergutmachung in Mannheim, Ubstadt-Weiher 2013, S. 732.


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