5. Akt, 2. Szene: Finale - Der Heiratsvertrag
Auf diese Antwort schloss der Kurfürst einen Vertrag mit Hammerstein, der bevollmächtigt war, die Heirat abzuschließen. Man setzte alle Artikel des Vertrags auf, und der Kurfürst gestattete mir, ein Geschenk und einen Brief von Herzog Ernst August, wie man ihn bei solchen Gelegenheiten zu schreiben pflegt, anzunehmen. Ich antwortete in gleicher Manier, und es musste nur noch die Vermählung erfolgen. Der Herzog war kein Freund großer Zeremonien und wollte die Hochzeit in Hannover abhalten. Dieser Vorschlag gefiel dem Kurfürsten nicht, der entgegnete, dass ein schwedischer König seinerzeit nach Heidelberg gekommen wäre, um unsere Großtante zu heiraten. Wenn der Herzog keine Zeremonien wolle, könne er mit der Postkutsche nach Heidelberg kommen, um die Vermählung zu vollziehen. Der Kurfürst könne mich dann mit einer meinem Rang entsprechenden Ausstattung nach Hannover reisen lassen. Der Herzog war mit dem einen, aber nicht mit dem anderen einverstanden. Wenn ich seine Gemahlin wäre, so würde er auch für meine Reise Sorge tragen und die Ehre, die ihm der Kurfürst erweisen wolle, nur bis zur Grenze der Pfalz annehmen.
Sophie von Hannover, Denkmal im Garten von Schloss Herrenhausen
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