Das Präsidialkabinett Brüning (30. März 1930 - 30. Mai 1932
Die Funktionsweise des Präsidialkabinetts Brüning
Aufgabe 1:
Erkläre das obige Schema.
Aufgabe 2:
Kommentiere die Reichstagswahlergebnisse:
Wahltermine und -beteiligung:
1928, 20. Mai: 75,6%
1930, 14. September: 82,0%
1932, 31. Juli: 84,1%
1932, 06. November: 80,6%
1933: 05. März: 88,8%
- Beschreibe, wie sich die einzelnen Parteien entwickeln.
- Lege den Zeitpunkt fest, an dem die Extremisten eine Stimmenmehrheit haben.
- Finde Gründe für diese Entwicklung heraus.
- "Die Bevölkerung wurde angesichts der dauernd anstehenden Wahlen zunehmend politikverdrossen und entpolitiserte sich." Bewerte diese Aussage angesichts der Daten zur Wahlbeteiligung.
Aufgabe 3:
Bewerte die Tolerierungspolitik der SPD.
Vertiefung/Binnendifferenzierung:
Informiere dich über die Auswirkungen der Deflationspolitik Brünings
Unter Präsidialkabinetten versteht man Regierungen, deren Reichskanzler im Reichstag keine
Mehrheiten fanden und vom Reichspräsidenten eingesetzt wurden. Die Reichskanzler waren deshalb vom
Reichspräsidenten abhängig. Da Mehrheiten im Reichstag fehlten, erließ der Reichspräsident mangels
vom Reichstag verabschiedeter Gesetze (sog. „Gesetzgebungsnotstand“) Notverordnungen nach Artikel 48
der Weimarer Verfassung (Notverordnungen).
Die Regierung Müller, die von einer Großen Koalition (SPD, Zentrum/BVP, DDP und DVP) getragen wurde, stürzte am 27. März 1930 über die Frage der Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 3,5%. Wegen eines halben Prozentpunktes verweigerte die DVP die Zustimmung. Bei den Neuwahlen in September 1930 fand sich keine Regierungsmehrheit mehr. So setzte Reichspräsident Paul von Hindenburg Reichskanzler Brüning ein, ohne dass er mit einer parlamentarischen Mehrheit regieren konnte (sog. Präsidialkabinett).
Brüning strebte wie der Reichspräsident eine stabile rechte Mehrheit im Reichstag unter seiner Kanzlerschaft an.
Brüning senkte die öffentlichen Ausgaben. Er führte Lohn- und Gehaltskürzungen bei staatlichen
Angestellten und Beamten durch und beschränkte
die Leistungen der Arbeitslosenversicherung, hob aber gleichzeitig die Beitragssätze an. Zugleich erhöhte er die
Steuern auf Löhne und Einkommen, die Umsatzsteuer sowie die Steuern auf Bier, Tabak und Zucker.
Neben einer Sanierung des Staatshaushaltes ging es Brüning darum, eine neue Inflation wie die von 1923 zu vermeiden.
Außerdem sollten deutsche Produkte auf dem Weltmarkt billiger werden, damit die Wirtschaft über den Export angekurbelt
werden könnte, was aber an ähnlichen Maßnahmen des Auslands für deren Produkte scheiterte
(
Protektionismus im Kontext der
Weltwirtschaftskrise). Eine Abwertung der
Reichsmark lehnte er ab. Wie sehr es in Brünings Absicht lag, dem Ausland zu demonstrieren, dass Deutschland seine
Reparationsverpflichtungen nicht erfüllen konnte, ist umstritten, tatsächlich jedoch wurden auf der Konferenz von Lausanne im Juni 1932 die deutschen Reparationsverpflichtungen nach einer einmaligen Schlusszahlung von 3 Mrd.
Reichsmark, die aber tatsächlich nicht bezahlt wurde, eingestellt.
Im Ergebnis verstärkte Brünings prozyklische Deflationspolitik die
Weltwirtschaftskrise, die im Jahr 1932
ihrem Höhepunkt zustrebte.
Ereignisse während der Regierungszeit Brünings
1931 erwirkt Brüning bei den Gläubigern Deutschlands ein Moratorium zum Aufschub der Reparationszahlungen.
Die endgültige Einstellung der Reparationszahlungen erfolgte aber erst kurz nach seinem Sturz auf der Konferenz von Lausanne, geht aber auf seine Politik zurück.
Am 11. Oktober 1931 traf sich in Bad Harzburg die sogenannte „Nationale Opposition“. Es handelte sich um
eine rechtsradikale Sammlungsbewegung aus
DNVP, NSDAP,
Stahlhelm,
Alldeutschem Verband,
Reichslandbund und
rechtskonservativen Persönlichkeiten.
Sie demonstrierten gegen die Weimarer Republik und gegen die Notverordnungen, für den Sturz Brünings und für
Neuwahlen.
Wegen der Verschärfung der Wirtschaftskrise fällt in Brünings Regierungszeit auch ein Anwachsen des politischen
Radikalismus. Auf den Straßen tobte der Kampf zwischen den uniformierten Schlägertrupps der NSDAP
(
SA = Sturmabteilung) und der KPD (
Rotfrontkämpferbund), was zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen und schließlich zum SA-Verbot
führte. Eine weitere paramilitärische, rechtsextreme Gruppierung war der
Stahlhelm.
Brüning stürzt u.a. wegen des SA-Verbots, für das er sich auf Druck der Länder eingesetzt hatte.
Es gelang ihm auch nicht, die NSDAP in die Regierung einzubinden (um damit eine parlamentarische Mehrheit zu bekommen),
weil Hitler nur als Reichskanzler in eine
Regierung eintreten wollte. Als Brüning mit der so genannten
Osthilfeverordnung die Subventionen für die
bankrotten Großagrarier einstellen und bankrotte Güter versteigern wollte, verlor er endgültig das Vertrauen
Hindenburgs.
Dazu kam eine Intrige des Generals von Schleicher, der glaubte, Hitlers Zusage für eine Tolerierung einer neuen
Regierung durch die NSDAP bekommen zu haben, falls diese das SA-Verbot aufhebe und Neuwahlen zum Reichstag
durchführe.
So muss Brüning am 30. Mai 1932 zurücktreten.
Notverordnungen nach Artikel 48
Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung lautet:
(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht
erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört
oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen,
erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den
Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich
dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2
bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstages außer Kraft
zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Während ursprünglich für die Anwendung des Art. 48 der Staatsnotstand vorgesehen war - und von Reichspräsident Ebert auch wiederholt dafür eingesetzt wurde - , wurde seit 1930 der Gesetzgebungsnotstand (d.h. eine Regierung, die dauerhaft ohne parlamentarische Mehrheit regiert) infolge der Reichstagswahlergebnisse Grund für die häufige Anwendung des Artikels.
Hitler wollte Reichskanzler werden. Zu allen anderen Möglichkeiten, z.B. dem Eintritt von NSDAP-Ministern in eine von Brüning geführte Regierung oder die Tolerierung einer solchen Regierung, kam für ihn bzw. die NSDAP nicht in Frage.
Tolerierung Brünings durch die SPD
Brüning war ein Mann des Zentrums, einer Partei der Weimarer Koalition. Wenn dieser stürzte, war mit einem Reichskanzler der Rechten zu rechnen, was die Situation aus Sicht der SPD noch schlimmer gemacht hätte. Darum tolerierte sie Brüning - d.h. die SPD verhinderte die Gesetzesvorlagen Brünings nicht und sorgte im Parlament auch nicht dafür, dass Brüning das Vertrauen entzogen bekam - womit Neuwahlen ausgeschrieben worden wären. So stützte die SPD viele Maßnahmen Brünings, hinter denen sie politisch nicht stand, um aus ihrer Sicht noch Schlimmeres zu verhindern.
Bruch der Großen Koalition (Kabinett Müller)
Die Große Koalition aus SPD, DDP, Zentrum und DVP zerbrach am 27. März 1930 über der Frage der Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das Kabinett hatte wegen der steigenden Arbeitslosigkeit eine Erhöhung der Beiträge von 3% auf 4% des Lohns vorgeschlagen, was von der DVP abgelehnt worden war. Diese wollte im Interesse der Industrie eine Senkung der Leistungen statt einer Erhöhung der Beiträge. Ein Kompromissvorschlag Brünings hatte eine Erhöhung auf 3,5% vorgesehen, was aber von SPD und Gewerkschaften abgelehnt worden war.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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