„…ich war nur Mussmitglied“ – Die Entnazifizierung in Heilbronn
Hintergrund
Zeittafel
Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reichs am 8. Mai 1945 vereinbarten die drei Hauptsiegermächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien) auf der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945 grundsätzliche politische Leitlinien zur Umgestaltung des besiegten Deutschland. Dazu gehörte die Denazifizierung (auch Entnazifizierung genannt), die Demilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung, nach ihren Anfangsbuchstaben auch als die „4 großen D“ bezeichnet.
Für die deutsche Bevölkerung war in den ersten Nachkriegsjahren die Entnazifizierung von besonders unmittelbarer Bedeutung, da die Besatzungsmächte versuchten, über Gerichte und Spruchkammern die Schuld des Einzelnen an den nationalsozialistischen Verbrechen zu ergründen und zu bestrafen. Die erwachsenen Deutschen wurden demnach in 5 Kategorien eingeteilt:
1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher)
2. Belastete
3. Minderbelastete
4. Mitläufer
5. Entlastete
In der amerikanischen Besatzungszone, zu der auch Heilbronn gehörte, wurde die Entnazifizierung in mehreren Stufen durchgeführt. Neben einem 131 Fragen umfassenden Fragebogen, der von allen Erwachsenen ausgefüllt werden musste, gab es bereits zuvor Listen und Befragungen von NSDAP-Mitgliedern. Je nach Kategorie gab es Entlassungen, es wurden Berufsverbote erteilt, auch mussten Betriebe aufgegeben werden. Weitere sogenannte Sühnemaßnahmen kamen, abhängig von der individuellen Schuldkategorie, hinzu: Lagerhaft, das Heranziehen zu gemeinnütziger Arbeit, Strafzahlungen, der Entzug des Vermögens, des Wahlrechts, der ärztlichen Approbation oder der anwaltlichen Zulassung.
Ab Mai 1946 wurde die Durchführung der Entnazifizierung durch Spruchkammerverfahren von den Amerikanern weitgehend den Deutschen selbst überlassen. Allerdings kontrollierten die Amerikaner die Spruchkammerverfahren weiterhin sehr stark und konnten jederzeit das Urteil einer Spruchkammer aufheben.
- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Stuttgart -