Stadtgründung, Gesellschaft und Rechtsprechung - die Stadt Freiburg im ausgehenden Mittelalter
Methodenvorschlag
Verlaufsplanung mit Materialien
Zeit/ Phase |
Inhalte/ methodische Hinweise |
Material | ||
G | M | E (G8/G9) | ||
1. Doppelstunde: Stadtgründung Freiburgs | ||||
Einstieg: G: ca. 8 Min. M: ca. 15 Min. E: ca. 20 Min. |
Mittelalterliche Stadtansicht ▪ Darstellung der Stadt Freiburg von 1580. Identifizierung wichtiger Gebäude wie Kirchen (Münster), Klöster, Stadtbefestigung und große Gebäude wie Kornhaus, Rathaus, Zunfthäuser. ▪ Rückschlüsse von den Gebäuden der Stadt auf die einzelnen Lebensbereiche ziehen |
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▪ Ergänzungsmöglichkeiten (Differenzierung): |
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▪ Ergebnissicherung: |
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Erarbeitungsphase: G: ca. 30 Min. M und E: ca. 50 Min. |
"Wie lief die Gründung der Stadt Freiburg ab und welche Ziele wurden damit verfolgt?" ▪ Behandlung des Gründungsvorgangs sowie die verschiedenen Privilegien, die Konrad von Zähringen den Bürgern seiner neuen Methodenvorschlag: Arbeitsteilige Vorgehensweise G-Niveau; arbeitsgleiches Erarbeiten im E-Niveau |
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▪ Ergebnissicherung: |
AB 1a | AB 1b | ||
Konsolidierungs-phase: G: ca. 7 Min. M und E: ca. 20 Min. |
Ausblick auf die Stadtentwicklung Freiburgs ▪ Gegenwartsbezüge: Vergleich mit dem Plan der Eingemeindungen von 2006. |
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2. Doppelstunde: Gesellschaft, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in der Stadt | ||||
Einstieg: G: ca. 8 Min. M und E: ca. 12 Min. |
Wer lebte im ausgehenden Mittelalter in der Stadt? ▪ Ausschnitt aus dem Basler Totentanz aus dem 15. Jahrhundert. ▪ Sammlung der Bewohner einer Stadt - Überleitung zur |
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▪ Ergebnissicherung | AB 6 | |||
Erarbeitungsphase: G: ca. 30 Min. M und E: ca. 45 Min. |
Selbstverwaltung am Beispiel Freiburgs Hier kam es - wie in anderen Städten auch - zu einer Zunftrebellion, dessen Ergebnis die Stadtverfassung von 1392 ist |
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▪ Diese Verfassung tragen die Schülerinnen und Schüler aus dem Quellentext in das Schaubild ein | AB 7 | |||
Differenzierung: ▪ Ergebnissicherung |
AB 8 | |||
Gerichtsbarkeit Mithilfe der Gerichtsszene von 1513 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler (M- und E-Niveau) folgende Punkte: ▪ Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen |
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▪ Beweisführung Mit Hilfe von AB9b kann dann die Art der Strafen thematisiert werden, wobei folgendes erwartet werden kann: ▪ Nur Kapitalstrafen, z.B. Rädern, Köpfen, Gliedmaßen entfernen oder Pranger etc.- keine Haftstrafen |
AB 9a / AB 9b | |||
Konsolidierungs-phase: G: ca. 7 Min. M und E: ca. 5 Min. |
Zusammenfassung der drei Erarbeitungsphasen: (Gesellschaft in der Stadt, Verwaltung, Gerichtsbarkeit) |
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Optionen: ▪ Ausblick Stadt Freiburg (siehe Vertiefungen /Erweiterungen). ▪Sickinger-Plan, um die Orte der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit sowie Bestrafung einzeichnen zu lassen. |
AB 4a | |||
▪ Ergebnissicherung: | AB 6 / AB 8 |
- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Freiburg -
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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