"Die Mörder sind unter uns" - Der Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958
Hintergrund
Zeittafel
22. Juni 1941:
„Unternehmen Barbarossa“: deutscher Überfall auf die Sowjetunion; vier Einsatzgruppen (Sicherheitspolizei – SiPO, bestehend aus Gestapo und Kriminalpolizei – und Sicherheitsdienst – SD) sollen hinter der vorrückenden Wehrmacht die neu eroberten Gebiete „absichern“.
24. Juni bis September 1941:
Einsatzkommandos SD und Staatspolizeistelle (Stapo) Tilsit ermorden im litauischen Grenzgebiet mindestens 5.500 Juden.
bis April 1942:
Einsatzgruppen ermorden ca. 500.000 Menschen.
November 1945 bis Oktober 1946:
Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess
15. Oktober 1946:
Uraufführung des DEFA-Films „Die Mörder sind unter uns“, des ersten deutschen Nachkriegsfilms
ab 1951:
NS-Straftaten werden ausschließlich nach deutschem Recht abgeurteilt; 1955: Bundesrepublik erhält volle Gerichtsbarkeit von den Alliierten.
B 7, Stahlecker-Karte, Januar 1942 |
18. April 1955:
Bernhard Fischer-Schweder klagt vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung und löst damit die Aufdeckung seiner SS-Vergangenheit aus.
12. September 1955:
Die Jüdische Gemeinde Stuttgart stellt beim Ulmer Landgericht Strafanzeige gegen Fischer-Schweder wegen Erschießungen von Zivilisten im deutsch-litauischen Grenzgebet im Sommer 1941.
3. November 1955:
Die Landespolizeidirektion Nordwürttemberg stellt ebenfalls Strafanzeige.
August 1956 – April 1957:
Ermittlungen und Vernehmungen; bisher größtes deutsches Strafverfahren nach dem Krieg
28. April 1958:
Beginn des Prozesses gegen das Einsatzkommando Tilsit am Ulmer Landgericht
29. August 1958:
Urteilsverkündung gegen die zehn Angeklagten
B 3, Bernhard Fischer-Schweder (Dreifach-Porträt) |
Herbst 1958:
Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg
1960:
Verjährung von Totschlagsdelikten (nach 15 Jahren, berechnet ab 1945)
1965:
Debatte um Verjährung von Mord nach 20 Jahren; Einigung: Verjährungsfrist beginnt ab 1950.
1969:
Strafrechtsänderungsgesetz: Verbrechen wg. Völkermord verjähren nicht.
1979:
keine Verjährung bei Mord
2011/2016:
Wende in der Rechtsprechung: Prozess gegen John Demjanjuk am Landgericht München II (2011); der Bundesgerichtshof bestätigt 2016 die neue Auffassung: Angeklagte waren als Teil des personellen Apparates in die Organisation der Massentötungen eingebunden.
B 8, Ona Rudaitis |
- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte an der ZSL-Regionalstelle Tübingen -
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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