Der Tübinger Vertrag - eine Magna Charta für Württemberg?

Autor: Ulrich Maier

- Arbeitskreis für Landeskunde/Landesgeschichte RP Stuttgart -

B 1 Im Tübinger Schloss wurde der Tübinger Vertrag, das Staatsgrundgesetz für das Herzogtum Württemberg, unterzeichnet.

Kurzbeschreibung des Moduls:
Vor dem Hintergrund der Umbruchsituation an der Wende zur Neuzeit befassen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Regierungskrise 1514 im Herzogtum Württemberg. Sie erkennen, dass die mittelalterliche Vorstellungswelt einer feudalen Gesellschaftsordnung von ländlichen und städtischen Unterschichten ebenso in Frage gestellt wird wie von der bürgerlichen Oberschicht.

Herzog Ulrich von Württemberg kann die durch den Volksaufstand des „Armen Konrad“ eskalierte Regierungskrise nur dadurch lösen, dass er den bürgerlichen Landständen in Bezug auf politische Mitsprache und auf Freiheitsrechte für alle seine Untertanen weitgehende Zugeständnisse macht.

Bei der Analyse des Tübinger Vertrags wird den Schülerinnen und Schülern deutlich, dass Bürgerrechte bereits in dieser Umbruchszeit in Württemberg durchgesetzt wurden und zu einer Entwicklung beitrug, die zu unserem heutigen Staats- und Gesellschaftsverständnis führte. Sie verstehen den Tübinger Vertrag als wichtige Etappe auf dem Weg zur Partizipation.
Im Vergleich mit der Magna Charta (auch Magna Carta) in England können sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten und unterschiedliche historische Bewertungen beider Verfassungsdokumente hinterfragen.

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Quelle: https://www.schule-bw.de

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