Methodenvorschlag
Lernorterkundung
Der "Königsturm" in Schwäbisch Gmünd
© Wilhelm Lienert
Der Königsturm in Schwäbisch Gmünd wurde um 1350 erbaut, jedoch urkundlich
erstmals 1502 erwähnt. Der fast 40 Meter hohe Turm war Teil der Stadtbefestigung
und beherbergte im Keller ein Verlies. Dieses wurde als "Hexengefängnis"
genutzt, diente später als Eiskeller und bis 1802 als städtisches Gefängnis.
Am Fuße des Königsturm lassen sich die dicken Mauern und die von ihnen
ausgestrahlte Kälte förmlich erspüren. Das Loch zum Verlies ist zugänglich und
ein Blick in die Tiefe möglich. Hier können die Schüler und Schülerinnen erste
Eindrücke sammeln, was eine Inhaftierung in diesem Bauwerk wohl bedeuten mochte.
AB
1
enthält einige Aufgaben, wie man sich diesem Verlies annähern kann.
Behandlung des Themas in der Schule
Nach der ersten Annäherung über das Verlies und die damit verbundenen
Messaufgaben stellt sich die Frage nach den Opfern und ihren "Verbrechen". Eine
Textquelle ( AB
2
bzw.
T
1
oder
T
2
- je nach Alter und Schwierigkeitsgrad) schildert ein Geschehnis, das zu
einer Anzeige der Hexerei führt. Dazu müssen die Schüler und Schülerinnen den im
Denken der damaligen Menschen verwurzelten Hexenglauben erfahren ( D
1
).
Die
Bilder
des Gmünder Bildhauers Hans Baldung, gen. Grien, und andere Abbildungen ( B
1 - B5)
veranschaulichen die Vorstellungen vom Hexenwesen und lassen sich
fächerübergreifend mit dem Kunstunterricht verbinden ( AB
3
).
Wie ging es nun aber für die betroffenen Frauen weiter?
AB
4
listet die Verhaftungen und Verurteilungen auf und
B
6
veranschaulicht das übliche Ende eines Hexenprozesses. Für das
Gymnasium bietet es sich an, die Chronik von Friedrich Vogt in heutiger
Sprache ( T
2
)
und einen ausführlichen Verhörablauf ( D
3
)
einzusetzen. Die Schüler und Schülerinnen sollten selbst die Zeitleiste (vgl.
AB
4
)
erstellen können. Abschließend lässt sich mit der Sage ( D
4
)
vom Hexentanzplatz auf der Schönhardter Heide (wenige Kilometer nordöstlich von
Gmünd) belegen, dass der Hexenglaube auch nach dem Abklingen der Prozesse nicht
ausgestorben war und im Volksglauben - wenngleich auch ungefährlicher -
weiterlebte.
In der Sekundarstufe II lässt sich das regionalgeschichtlich bedeutsame
Thema am ehesten in Projektform erarbeiten:
In der historischen Denkweise bieten der Hexenhammer ( D
2
)
und die "Carolina" ( T
3
)
die juristische Grundlage, ergänzt um die "üblichen" Foltermethoden ( T
4
).
Durch die Betrachtung der Positionen der beiden Gmünder Stadtadvokaten Leonhard
Kager und Leonhard Friz ( T
5
)
wird die Fragwürdigkeit der Anzeigen und der Beweiserhebung deutlich. Die "Cautio
Criminalis" des Friedrich von Spee ( T
6
)
schließlich lässt die Ausweglosigkeit für die Beschuldigten erkennen. Die
tatsächlichen Folgen für viele Frauen, nämlich die Inhaftierung und Verbrennung,
wird im zweiten Teil der o. g. Quelle ( T
1
)
erarbeitet und in eine Zeitleiste übertragen. Die Bilder Hans Baldungs ( B
1 ,
B
5 ) und
sein Lebenslauf ( D
5
)
ordnen den Künstler in seine Zeit ein.
- Arbeitskreis Landeskunde/Landesgeschichte RP Stuttgart -