Sicherheit im Chemieunterricht
Auf dieser Seite finden Sie Links zu Seiten, die ihnen bei Fragen Rund um das Thema Sicherheit im Chemieunterricht weiterhelfen können.
Es handelt sich um Informationen zur Sicherheit, Ausstattung, Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und zum Thema Chemikalienverwaltung.
Sicherheit im Unterricht
Die Seite des ZSL Sicherheit im Unterricht gibt umfassende Hilfestellungen bei Sicherheitsfragen.
Hinweis: „Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2016 –
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.“
RISU als pdf-download.
Gefährdungsbeurteilungen und Co.
Gefährdungsbeurteilung dienen der systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen bei der Versuchsdurchführung sowie der Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Auf den Seiten von Gefahrstoffe-Schule-bw.de finden sie Hilfe und Mustergefährdungsbeurteilungen.
Auch bei Fragen zur Ausstattung der Fach- und Vorbereitungsräume gibt es Checklisten und weiterführende Links.
Chemische Gefahrstoffe
Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein. Dieser Auftrag kann von der Schulleitung auf die Sammlungsleitung übertragen werden.
Die Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (DGUV-Information 213-098 bisher DGUV-Regel 113-019 beziehungsweise GUV-SR 2004) bietet einen guten tabellarischen Überblick über Tätigkeitsbeschränkungen. Aufbewahrungshinweise, GHS Einordnung und vielem mehr zu chemischen Stoffen.
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