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2. Für wen ist die Kontaktaufnahme zu Frühförderung sinnvoll?

Frühförderung ist ein Angebot für Kinder und deren Eltern und Bezugspersonen.
Eltern können eine Frühförderstelle aufsuchen, wenn die Entwicklung ihres Kindes anders oder verzögert verläuft, wenn wegen einer vorhandenen Entwicklungsstörung oder Behinderung Förderung und Beratung notwendig ist oder auch einfach, wenn sie sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen und eine Abklärung wünschen. 

Sonderpädagogische Frühförderung kann in Anspruch genommen werden ab Geburt bis zum Eintritt in einen Schulkindergarten oder in die Schule. Eltern benötigen keine ärztliche Überweisung, wenn sie  sich an eine Frühförderstelle wenden. Es muss auch noch keine Diagnose gestellt sein. Frühförderung erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Wunsch der Eltern und setzt deren Einverständnis voraus. Andere Personen wie Erzieherinnen in Kindertagesstätten oder Ärzte können den Kontakt zur Frühförderung vermitteln, selbst aber keinen Auftrag zur Frühförderung geben. Die Angebote der Frühförderstellen sind für Eltern kostenfrei.

Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls eine sonderpädagogische Frühförderung in Anspruch nehmen.

Die Kontaktdaten der Frühförderstellen in den einzelnen Landkreisen finden Sie hier [PDF 938 KB] Alle Rechte liegen bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg.

Weiter: Wie arbeitet Frühförderung?  


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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