4. Welche Frühförderstellen gibt es?
In Baden Württemberg gibt es Interdisziplinäre Frühförderstellen und die Sonderpädagogischen Beratungsstellen. Beide sind wohnortnah und kreisbezogen aktiv.
Die Eltern können sich an die Frühförderstelle ihrer Wahl wenden.
Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFFS)
In den anerkannten interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten heilpädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische Fachleute im Team zusammen mit Kind und Eltern. Sie sind im Gebiet des jeweiligen Landkreises tätig. Träger von IFFS sind freie, kommunale Träger oder Trägerverbünde. In Baden Württemberg gibt es Interdisziplinäre Frühförderstellen in weitgehend allen 44 Stadt-und Landkreisen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier. [PDF, 938 KB] [ Alle Rechte liegen bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg].
Sonderpädagogische Beratungsstellen (SPB)
In den sonderpädagogischen Beratungsstellen arbeiten vorwiegend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Die SPB sind zumeist den Sonderschulen angegliedert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben je nach Ausbildung unterschiedliche Förderschwerpunkte wie z.B. Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen.
In einzelnen Regionen haben sich sonderpädagogische Beratungsstellen zu einem Frühförderverbund zusammengeschlossen, in dem Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit unterschiedlichen Fachkompetenzen zusammenarbeiten. Damit können sie ein breites Angebot für unterschiedliche Fragestellungen anbieten.
Träger der SPB sind die kommunalen Schulträger oder freie Träger. Das Personal wird vom Land gestellt oder bei freien Trägern refinanziert (freiwillige Leistung des Landes). Ob sich in Ihrer Nähe eine Sonderpädagogische Beratungsstelle befindet, erfahren Sie hier.
An Frühförderstellen können sich Eltern von Kindern mit Entwicklungsstörungen oder Behinderungen wenden. Frühförderung kann in der Frühförderstelle, mobil beim Kind zu Hause oder auch im Kindergarten stattfinden.
Frühförderstellen handeln ausschließlich im Auftrag der Eltern und beziehen Eltern in die Planung und Gestaltung der Frühförderung mit ein. Die Maßnahmen der Frühförderstellen sind kostenfrei.
Schweigepflicht und Umgang mit Daten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühförderstellen unterliegen der Schweigepflicht.
Daten und Informationen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern erhoben. Dies dient vor allem dazu, die Frühförderung des Kindes möglichst gut planen und gestalten zu können.
Weiter: Welches sind die rechtlichen und offiziellen Grundlagen der Frühförderung?
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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