Arbeitshilfe zur Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung
im Rahmen einer Intensivkooperation zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Schulkindergarten
Fachliche Empfehlungen
Stand: Mai 2023
Vorwort
Auf dem Weg zur Intensivkooperation stellt diese Arbeitshilfe eine Übersicht und Planungsgrundlage dar. Für eine gelingende Intensivkooperation ist es wichtig, Barrieren abzubauen und Gemeinsamkeiten zu leben.
Die Impulse bieten einen Leitfaden, um die unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen kennenzulernen und aufzuzeigen. Sie stellen zusätzlich eine Grundlage zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung dar. In dieser werden die rechtlichen Grundlagen, die institutionellen Strukturen und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Einrichtung und die Leitgedanken der Zusammenarbeit festgehalten. Diese Arbeitshilfe enthält als fachliche Empfehlung eine Musterkooperationsvereinbarung, die als Orientierung dient und immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen ist.
Die Verantwortungsbereiche werden in dieser Arbeitshilfe in Trägeraufgaben sowie Einrichtungs- und Leitungsaufgaben gegliedert. Gemeinsame Aufgaben sind in beiden Verantwortungsbereichen abgebildet. Die Gesamtverantwortung liegt beim Träger. Dieser kann einzelne Bereiche an die Einrichtungsleitung delegieren. Die Doppelungen im Dokument zeigen auf, dass die Verantwortung für einzelne Themen sowohl durch den Träger als auch durch die Einrichtungsleitungen übernommen werden können. Wichtig ist daher, dass die Verantwortungsbereiche zwischen dem Träger und der Einrichtungsleitung klar abgestimmt sind.
1. Rechtliche Grundlagen beider Einrichtungen
Kindertageseinrichtungen erfüllen nach dem SGB VIII und dem Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Inklusion zu ermöglichen und zu gestalten ist somit Kernaufgabe frühkindlicher Bildung und Erziehung.
In Baden-Württemberg ist die frühkindliche Bildung von Kindern mit einer Behinderung derzeit zweigliedrig organisiert:
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (ggf. mit Unterstützung durch die Eingliederungshilfe), die ihre gesetzliche Normierung auf Bundesebene im Rahmen des SGB VIII sowie auf Landesebene im Rahmen des KiTaG haben, sowie
- Schulkindergärten als schulische Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Landes (§ 20 Schulgesetz, sowie Verwaltungsvorschrift Öffentliche Schulkindergärten).
2. Institutionelle Strukturen und Verantwortlichkeiten
Verantwortungsbereiche der Träger
Organisationsstruktur in Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten
Dienstaufsicht, Fachaufsicht und Teamstrukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten, Umgang mit evtl. unterschiedlichen Öffnungszeiten und Randzeiten, kurz- und langfristige Krankheitsvertretungen sowie Ferienregelungen, Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt, Regelungen zu § 8a SGB VIII, Vereinbarungen zum Datenschutz und Einwilligungserklärung, Mitwirkung/Zustimmung der Gremien, Kindergartenordnung, Aufnahmemodalitäten, Bestätigung des staatlichen Schulamts für den Bedarf an einer sonderpädagogischen, frühkindlichen Bildung im Schulkindergarten
Finanzierung im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten
evtl. Mietvertrag, Finanzierung, Etat, Gebühren für Betreuung, Gebühren für Essen, Beförderungskosten
Raum, Ausstattung
Hausrecht, Nutzung von Räumen, Raumplan, vorhandene und neue gemeinsam zu nutzenden Materialien und Ausstattung, gemeinsam genutzter Räume
Personal
eingesetztes Personal in der Kindertageseinrichtung und Personal im Schulkindergarten, Leitung (gemeinsam oder geteilt je Bereich), betreuendes und fachspezifisches Personal, einrichtungsübergreifendes Personal (Hauswirtschaftskraft, Hausmeister etc.), ehrenamtliche Unterstützungskräfte
Kinder im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten
Zusammenstellung der Gruppen, Gruppengröße, Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie etc.), Aufsicht, (nachrangige) ergänzende kindbezogene Leistungen (Eingliederungshilfe, häusliche Kinderkrankenpflege, Frühförderung, Fachdienste etc.), Konzeption der Einrichtung mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation
Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen
Flyer, Sozialraumintegration, Vertretung sowie Mitwirkung in Gremien, Pressearbeit, Feste, Tag der offenen Tür
Verantwortungsbereiche der Einrichtungsleitung/en
Organisationsstruktur in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten
Fachaufsicht und Teamstrukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten, Umgang mit evtl. unterschiedlichen Öffnungszeiten und Randzeiten, kurzfristige Krankheitsvertretungen sowie Ferienregelungen, Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt, Regelungen zu § 8a SGB VIII, Vereinbarungen zum Datenschutz und Einwilligungserklärung, Mitwirkung/Zustimmung der Gremien
Raum, Ausstattung
Hausrecht, Nutzung von Räumen, Raumplan, vorhandene und neue gemeinsam zu nutzen- den Materialien und Ausstattung, gemeinsam genutzte Räume
Personal
eingesetztes Personal in der Kindertageseinrichtung und Personal im Schulkindergarten, Leitung (gemeinsam oder geteilt je Bereich), betreuendes und fachspezifisches Personal, einrichtungsübergreifendes Personal (Hauswirtschaftskraft, Hausmeister etc.), ehrenamtliche Unterstützungskräfte
Teamarbeit /Aufgabenverteilung im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten
Aufgabenverteilung, Gestaltung der Zusammenarbeit, gegenseitige Information, Besprechungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern z.B. Grundschule, Netzwerke, Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie etc.) und Anleitung dazu
Kinder im Bereich Kindergarten und Schulkindergarten
Zusammenstellung der Gruppen, Gruppengröße, gemeinsame Aktivitäten der Kinder, Notfälle, Aufsicht, (nachrangige) ergänzende kindbezogene Leistungen (Eingliederungshilfe, häusliche Kinderkrankenpflege, Frühförderung, Fachdienste etc.), Eingewöhnung, Umsetzung von Übergängen (Einrichtungswechsel, Gruppenwechsel, Kooperation mit der Grund- schule etc.), Konzeption der Einrichtung mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation
Pädagogische konzeptionelle Zusammenarbeit
Kennenlernen der jeweiligen Konzeption, Erarbeitung eines Leitgedankens der Intensivkooperation für die Einrichtung, gemeinsame konzeptionelle Gestaltung der Begegnungen und des Miteinanders
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Bereich Kindergarten und Schulkindergarten
Zusammenarbeit mit Eltern, Ansprechperson für die Eltern des einzelnen Kindes, gemeinsame Aktivitäten mit Eltern, Elterninformationsveranstaltungen/Elternabende, Elternvertretung
Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen
Flyer, Sozialraumintegration, Vertretung in Gremien, Pressearbeit, Feste, Tag der offenen Tür
Musterkooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung, dem Träger des Schulkindergartens und dem Staatlichen Schulamt
über die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Kindertageseinrichtung .............. und des Schulkindergartens ...................
Dieses Dokument regelt die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten in der Kooperation auf der Basis der jeweils gültigen rechtlichen Grundlagen für
die Kindertageseinrichtung ....................
und den Schulkindergarten ......................
in der Form (mit getrennten oder gemeinsamen Gruppenräumen) ....................
mit Beginn im Kindergartenjahr/Schuljahr ab ....................
Im Folgenden werden die Daten und Regelungen der Intensivkooperation dargestellt.
Name des Schulkindergartens und Anschrift: | Name der Kindertageseinrichtung und Anschrift: | |
---|---|---|
Träger | ||
Leitung | ||
Schwerpunkt des Schulkindergartens bzw. Angebotsform der Kindertageseinrichtung | Schulkindergarten für ........ Kinder | |
Anzahl der Gruppen mit Gruppengröße/n | ||
Einzugsgebiet | ||
Öffnungszeiten | ||
Ggf.: Sonstige Betreuungszeiten | ||
Schließzeiten der Einrichtung | ||
Eingesetztes Personal und jeweils Personalträger
|
Päd. Personal: Betreuendes Personal: |
|
Personal für Sonstige Betreuungszeiten | ||
Krankheitsvertretung | ||
Dienstaufsicht |
Päd. Personal: Betreuendes Personal: |
|
Fachaufsicht |
Päd. Personal: Betreuendes Personal: |
|
Fachliche Unterstützung | ||
Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt | ||
Regelungen zu § 8a SGB VIII | ||
Anleitung und Verhalten in Notfällen | ||
Vereinbarungen zu Datenschutz und Einwilligungserklärung | ||
Weisungsbefugnis - Kostenträger für die personelle Ausstattung |
Päd. Personal: Betreuendes Personal: |
|
Kostenträger für die räumliche und sächliche Ausstattung | ||
Hausrecht | ||
Räume | ||
Gemeinsam genutzte Räume | ||
Raumkosten | ||
Benutzungsgebühren | ||
Beförderung zur Einrichtung | ||
Öffentlichkeitsarbeit |
Erforderliche beizufügende Anlagen:
- Konzeptionen der Einrichtungen mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation
- Konzept zum Schutz vor Gewalt der Einrichtung
- Grundrissplan und Raumplan
Ort, Datum
Träger der Kindertageseinrichtung | Träger des Schulkindergartens | Staatliches Schulamt |
Mai 2023
Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend – Landesjugendamt
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart
Telefon 0711 6375-0
Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg - Pädagogischer Bereich -
Referat 74 - Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon 0711 904 17 471
www.sonderpädagogische-frühförderung-bw.de
Verfasser:
Christof Ebinger
Hanna Diehl
Patricia Peter-Gehring
Daniela Schilling
Gabriele Ulrich
Redaktioneller Hinweis:
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse. Mit Eltern sind alle Erziehungs- und Sorgeberechtigten gemeint.
Leitfaden Schulkindergarten - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung herunterladen:
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