Arbeitshilfe zur Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung

im Rahmen einer Intensivkooperation zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Schulkindergarten

Fachliche Empfehlungen

Stand: Mai 2023

Vorwort

Auf dem Weg zur Intensivkooperation stellt diese Arbeitshilfe eine Übersicht und Planungsgrundlage dar. Für eine gelingende Intensivkooperation ist es wichtig, Barrieren abzubauen und Gemeinsamkeiten zu leben.

Die Impulse bieten einen Leitfaden, um die unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen kennenzulernen und aufzuzeigen. Sie stellen zusätzlich eine Grundlage zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung dar. In dieser werden die rechtlichen Grundlagen, die institutionellen Strukturen und Verantwortlichkeiten der jeweiligen Einrichtung und die Leitgedanken der Zusammenarbeit festgehalten. Diese Arbeitshilfe enthält als fachliche Empfehlung eine Musterkooperationsvereinbarung, die als Orientierung dient und immer den individuellen Gegebenheiten anzupassen ist.

Die Verantwortungsbereiche werden in dieser Arbeitshilfe in Trägeraufgaben sowie Einrichtungs- und Leitungsaufgaben gegliedert. Gemeinsame Aufgaben sind in beiden Verantwortungsbereichen abgebildet. Die Gesamtverantwortung liegt beim Träger. Dieser kann einzelne Bereiche an die Einrichtungsleitung delegieren. Die Doppelungen im Dokument zeigen auf, dass die Verantwortung für einzelne Themen sowohl durch den Träger als auch durch die Einrichtungsleitungen übernommen werden können. Wichtig ist daher, dass die Verantwortungsbereiche zwischen dem Träger und der Einrichtungsleitung klar abgestimmt sind.

1. Rechtliche Grundlagen beider Einrichtungen

Kindertageseinrichtungen erfüllen nach dem SGB VIII und dem Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Inklusion zu ermöglichen und zu gestalten ist somit Kernaufgabe frühkindlicher Bildung und Erziehung.

In Baden-Württemberg ist die frühkindliche Bildung von Kindern mit einer Behinderung derzeit zweigliedrig organisiert:

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (ggf. mit Unterstützung durch die Eingliederungshilfe), die ihre gesetzliche Normierung auf Bundesebene im Rahmen des SGB VIII sowie auf Landesebene im Rahmen des KiTaG haben, sowie
  • Schulkindergärten als schulische Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Landes (§ 20 Schulgesetz, sowie Verwaltungsvorschrift Öffentliche Schulkindergärten).

2. Institutionelle Strukturen und Verantwortlichkeiten

Verantwortungsbereiche der Träger

Organisationsstruktur in Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten

Dienstaufsicht, Fachaufsicht und Teamstrukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten, Umgang mit evtl. unterschiedlichen Öffnungszeiten und Randzeiten, kurz- und langfristige Krankheitsvertretungen sowie Ferienregelungen, Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt, Regelungen zu § 8a SGB VIII, Vereinbarungen zum Datenschutz und Einwilligungserklärung, Mitwirkung/Zustimmung der Gremien, Kindergartenordnung, Aufnahmemodalitäten, Bestätigung des staatlichen Schulamts für den Bedarf an einer sonderpädagogischen, frühkindlichen Bildung im Schulkindergarten

Finanzierung im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten

evtl. Mietvertrag, Finanzierung, Etat, Gebühren für Betreuung, Gebühren für Essen, Beförderungskosten

Raum, Ausstattung

Hausrecht, Nutzung von Räumen, Raumplan, vorhandene und neue gemeinsam zu nutzenden Materialien und Ausstattung, gemeinsam genutzter Räume

Personal

eingesetztes Personal in der Kindertageseinrichtung und Personal im Schulkindergarten, Leitung (gemeinsam oder geteilt je Bereich), betreuendes und fachspezifisches Personal, einrichtungsübergreifendes Personal (Hauswirtschaftskraft, Hausmeister etc.), ehrenamtliche Unterstützungskräfte

Kinder im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten

Zusammenstellung der Gruppen, Gruppengröße, Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie etc.), Aufsicht, (nachrangige) ergänzende kindbezogene Leistungen (Eingliederungshilfe, häusliche Kinderkrankenpflege, Frühförderung, Fachdienste etc.), Konzeption der Einrichtung mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation

Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen

Flyer, Sozialraumintegration, Vertretung sowie Mitwirkung in Gremien, Pressearbeit, Feste, Tag der offenen Tür

Verantwortungsbereiche der Einrichtungsleitung/en

Organisationsstruktur in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten

Fachaufsicht und Teamstrukturen in Kindertageseinrichtungen und Schulkindergärten, Umgang mit evtl. unterschiedlichen Öffnungszeiten und Randzeiten, kurzfristige Krankheitsvertretungen sowie Ferienregelungen, Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt, Regelungen zu § 8a SGB VIII, Vereinbarungen zum Datenschutz und Einwilligungserklärung, Mitwirkung/Zustimmung der Gremien

Raum, Ausstattung

Hausrecht, Nutzung von Räumen, Raumplan, vorhandene und neue gemeinsam zu nutzen- den Materialien und Ausstattung, gemeinsam genutzte Räume

Personal

eingesetztes Personal in der Kindertageseinrichtung und Personal im Schulkindergarten, Leitung (gemeinsam oder geteilt je Bereich), betreuendes und fachspezifisches Personal, einrichtungsübergreifendes Personal (Hauswirtschaftskraft, Hausmeister etc.), ehrenamtliche Unterstützungskräfte

Teamarbeit /Aufgabenverteilung im Bereich Kindertageseinrichtung und Schulkindergarten

Aufgabenverteilung, Gestaltung der Zusammenarbeit, gegenseitige Information, Besprechungen, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern z.B. Grundschule, Netzwerke, Verhalten im Notfall (Epilepsie, Allergie etc.) und Anleitung dazu

Kinder im Bereich Kindergarten und Schulkindergarten

Zusammenstellung der Gruppen, Gruppengröße, gemeinsame Aktivitäten der Kinder, Notfälle, Aufsicht, (nachrangige) ergänzende kindbezogene Leistungen (Eingliederungshilfe, häusliche Kinderkrankenpflege, Frühförderung, Fachdienste etc.), Eingewöhnung, Umsetzung von Übergängen (Einrichtungswechsel, Gruppenwechsel, Kooperation mit der Grund- schule etc.), Konzeption der Einrichtung mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation

Pädagogische konzeptionelle Zusammenarbeit

Kennenlernen der jeweiligen Konzeption, Erarbeitung eines Leitgedankens der Intensivkooperation für die Einrichtung, gemeinsame konzeptionelle Gestaltung der Begegnungen und des Miteinanders

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Bereich Kindergarten und Schulkindergarten

Zusammenarbeit mit Eltern, Ansprechperson für die Eltern des einzelnen Kindes, gemeinsame Aktivitäten mit Eltern, Elterninformationsveranstaltungen/Elternabende, Elternvertretung

Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung der Einrichtung/en nach außen

Flyer, Sozialraumintegration, Vertretung in Gremien, Pressearbeit, Feste, Tag der offenen Tür

Musterkooperationsvereinbarung zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung, dem Träger des Schulkindergartens und dem Staatlichen Schulamt

über die Zusammenarbeit und Zuständigkeiten der Kindertageseinrichtung .............. und des Schulkindergartens ...................

Dieses Dokument regelt die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten in der Kooperation auf der Basis der jeweils gültigen rechtlichen Grundlagen für

die Kindertageseinrichtung ....................

und den Schulkindergarten ......................

in der Form (mit getrennten oder gemeinsamen Gruppenräumen) ....................

mit Beginn im Kindergartenjahr/Schuljahr ab ....................

Im Folgenden werden die Daten und Regelungen der Intensivkooperation dargestellt.

Gemeinsamer Name und Anschrift oder

  Name des Schulkindergartens und Anschrift: Name der Kindertageseinrichtung und Anschrift:
Träger    
Leitung    
Schwerpunkt des Schulkindergartens bzw. Angebotsform der Kindertageseinrichtung Schulkindergarten für ........ Kinder  
Anzahl der Gruppen mit Gruppengröße/n    
Einzugsgebiet    
Öffnungszeiten    
Ggf.: Sonstige Betreuungszeiten    
Schließzeiten der Einrichtung    
Eingesetztes Personal und jeweils Personalträger

 

Päd. Personal:

Betreuendes Personal:

 
Personal für Sonstige Betreuungszeiten    
Krankheitsvertretung    
Dienstaufsicht

Päd. Personal:

Betreuendes Personal:

 
Fachaufsicht

Päd. Personal:

Betreuendes Personal:

 
Fachliche Unterstützung    
Regelungen zur Aufsicht und zum Schutz vor Gewalt    
Regelungen zu § 8a SGB VIII    
Anleitung und Verhalten in Notfällen    
Vereinbarungen zu Datenschutz und Einwilligungserklärung    
Weisungsbefugnis - Kostenträger für die personelle Ausstattung

Päd. Personal:

Betreuendes Personal:

 
Kostenträger für die räumliche und sächliche Ausstattung    
Hausrecht    
Räume    
Gemeinsam genutzte Räume    
Raumkosten    
Benutzungsgebühren    
Beförderung zur Einrichtung    
Öffentlichkeitsarbeit    

 

Erforderliche beizufügende Anlagen:  

  • Konzeptionen der Einrichtungen mit Leitgedanken zur gemeinsamen Kooperation
  • Konzept zum Schutz vor Gewalt der Einrichtung
  • Grundrissplan und Raumplan

 

Ort, Datum

Träger der Kindertageseinrichtung Träger des Schulkindergartens Staatliches Schulamt

 

Mai 2023

Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Dezernat Jugend – Landesjugendamt

Lindenspürstraße 39

70176 Stuttgart

Telefon 0711 6375-0

info@kvjs.de

www.kvjs.de

Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Baden-Württemberg - Pädagogischer Bereich -

Referat 74 - Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Telefon 0711 904 17 471

Fruehfoerderung_74@rps.bwl.de

www.sonderpädagogische-frühförderung-bw.de

Verfasser:

Christof Ebinger

Hanna Diehl

Patricia Peter-Gehring

Daniela Schilling

Gabriele Ulrich

Redaktioneller Hinweis:

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnungen verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse. Mit Eltern sind alle Erziehungs- und Sorgeberechtigten gemeint.

Leitfaden Schulkindergarten - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung herunterladen:

Arbeitshilfe Intensivkooperation [PDF, 738 KB] - nicht barrierefrei


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