Inklusive Bildungsangebote
Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben die Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind seinen Bildungsanspruch an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule einlöst. Wählen die Eltern für ihr Kind den Lernort allgemeine Schule, führt das zuständige Staatliche Schulamt ein Bildungswegekonferenzverfahren durch. Dieser Abstimmungsprozess bezieht die Eltern und alle von der Entscheidung berührten Stellen mit ein.
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„An den Staatlichen Schulämtern stehen Ansprechpersonen für junge Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zur Verfügung.
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Verordnung des Kultusministeriums über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote - SBA-VO) vom 08.03.2016
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Informationen zur Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote
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Handreichungen des Landesinstituts für Schulentwicklung
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Die Handreichungsreihe „Förderung gestalten“ des Landesinstituts für Schulentwicklung greift die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift auf und gibt den Lehrkräften Hilfen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift an die Hand. Um dem Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf oder Behinderungen gerecht zu werden, ist die Reihe in verschiedene Handreichungen (Module) unterteilt: Zu jedem besonderen oder sonderpädagogischen Förderbedarf entsteht ein eigenes Modul.
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Handreichungsreihe "Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg - Grundlagen und Handlungsempfehlungen"
Die Handreichungsreihe spricht unterschiedliche Zielgruppen an und zeigt unterschiedliche Aspekte der angegebenen Themenbereiche auf. - Materialien
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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