Übergang Schule-Beruf
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Lernen beim Übergang von der Schule in den Beruf
Verbleibswege und Unterstützungsystem
- BVE & KoBV Schulversuchsbestimmung gemäß § 22 SchG
Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten und sie auf das Leben als Erwachsener umfassend vorzubereiten sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Schulversuchsbestimmung - BVE & KoBV (27KB)
Schaubild: Übergang Schule - Beruf (25KB) - Eckpunkte (176KB)
zur Einrichtung von Berufsvorbereitenden Einrichtungen (BVE) und von Klassen zur Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) für ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte und ausgewählte Absolventinnen und Absolventen der Förderschule - Gemeinsame Grundlagen zur Förderung von Übergängen für wesentlich behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein vorrangiges Ziel des SGB IX. Demnach sollen Schulen wirksam auf ein weitgehend selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft – insbesondere auch auf das Arbeitsleben vorbereiten. Dabei sollen Übergänge direkt aus der Schule in die Arbeitswelt gefördert und unterstützt werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sollen ihrer gesetzliche Verpflichtung wirksam und nachhaltig gerecht werden können und geeignete und interessierte behinderte Menschen systematisch auf berufliche Anforderungen vorbereiten, betriebliche Erprobungen durchführen und/oder Übergänge in Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglichen. Die Integrationsfachdienste (IFD) sind durch das Integrationsamt des KVJS vorrangig zur Unterstützung von Übergängen aus Schulen und WfbM beauftragt.
Gemeinsame Grundlagen - Das Bundesprogramm „Initiative Inklusion“ will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen.
Im Sinne einer inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben soll erreicht werden, dass mehr schwerbehinderte Menschen zusammen mit nicht behinderten Menschen arbeiten.
Hierzu einige Grundlageninformationen:
Bundesprogramm Initiative Inklusion.pdf (1.2MB)
Richtlinie Initiative Inklusion.pdf (2MB)
Vor dem Hintergrund der Initiative Inklusion wurde das für BVE und KobV entwickelte Kompetenzinventar durch eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Vereinbarungspartner (KVJS/ KM / RD), schulischen Experten sowie Vertreter/innen der Modellstandorte aus Schulen, IFD und Arbeitsagenturen vollständig überarbeitet und durch behinderungsspezifische Module für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sowie für junge Menschen die dem Autismusspektrum zuzuordnen sind und jungen Menschen mit Epilepsie erweitert. Dieses Kompetenzinventar ersetzt die frühere Version des Kompetenzinventars „BVE/KoBV“ im Prozess der Berufswegeplanung der ausgewiesenen Zielgruppen.
Redaktionsstand 20.06.2014
Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit einer Behinderung - Standortliste BVE/KoBV, Stand 2014
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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