Die Entstehung der römischen Republik und die Frage der Demokratie

Ein kurzer Abriss der Entstehung der römischen Republik und ihrer wesentlichen Machtverhältnisse

Hintergrund und Absicht dieser Seite

In diesem Arbeitsblatt werden unterschiedliche Sichtweisen auf die römische Geschichte vorgestellt, wie sie in der Forschung der Altertumswissenschaften international in den letzten 25 Jahren diskutiert wurden.
Der Text dient also auch dazu, auf die Arbeit mit wissenschaftlichen Erkenntnissen vorzubereiten. Er richtet sich daher in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 und der Kursstufe.

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Mit der Tabelle zur römischen Geschichte lassen sich die historischen Zusammenhänge erarbeiten.

Gliederung dieses Artikels

  1. Der Beginn des römischen Staatswesens
  2. Der Übergang von der Königsherrschaft zur Republik
  3. Die Schichten der römischen Gesellschaft
  4. Die Ämter und die Versammlungen
  5. Die Herausbildung eines neuen Amtsadels und das Ende der Ständekämpfe
  6. Zusammenfassung: Demokratie in der römischen Republik?

1. Der Beginn eines römischen Staatswesens

ca. 700 — 490 v. Chr.

Die frühe Geschichte Roms ist schwer zu erfassen, da es aus dieser Zeit nur wenige schriftlichen Zeugnisse gibt, z. B. Inschriften. Die früheste Inschrift in lateinischer Sprache hat man unter dem so genannten lapis niger, dem Schwarzen Stein, auf dem Forum Romanum gefunden. Sie stammt aus dem 6. Jh. v. Chr.

Die traditionelle Geschichte, die besonders in der Darstellung des römischen Historiker T. Livius greifbar ist, sieht die Entwicklung so: Die etruskischen Könige, die Rom beherrschten, machen sich mehr und mehr unbeliebt. Nach Livius waren es sieben Könige, die von ca. 750 bis ca. 500 herrschten; der erste König war der sagenhafte Gründer Roms, Romulus. Der Legende nach war es der letzte König in der Reihe, Tarquinius Superbus, der die Bürger gegen sich aufbrachte und der schließlich verjagt wurde.

Vermutlich war es eher so – archäologische Befunde legen das nahe: Mehrere kleine, dörfliche Siedlungen wuchsen in der genannten Zeit zu einer größeren Siedlung zusammen. Es entstand eine reiche Adelsschicht; die Bewohner trieben Handel auch mit der griechischen Welt. Etruskische war lords hatten vermutlich großen Einfluss, aber ob es tatsächlich etruskische Könige gab, weiß man nicht. Vom 7. bis ins 6. Jh. dehnte sich das Siedlungsgebiet von den Hügeln des späteren Rom, z. B. dem Palatin, immer weiter in Richtung auf den Bereich aus, wo später das Forum Romanum lag.

Es ist umstritten, wodurch die Herrschaft der Könige abgelöst wurde; dass die Forschung keine einheitliche Meinung erreicht, liegt auch daran, dass es aus dieser Zeit kaum schriftlichen Quellen gibt und dass die archäologischen Quellen keine hinreichenden Hinweise geben.

2. Der Übergang von der Königsherrschaft zur Republik

Vor allem auf den Historiker T. Livius stützt sich die Überlieferung, dass Rom nach der Vertreibung der etruskischen Könige von zwei Konsuln regiert wurde, d. h. dass das Konsulat um das Jahr 500 v. Chr. eingerichtet wurde und dass es bei seiner Gründung schon auf den Prinzipien der Kollegialität und der Annuität beruhte: Kollegialität bedeutet, dass zwei Amtsträger tätig waren, die sich gegenseitig nicht nur vertreten, sondern auch in die Schranken weisen konnten, und Annuität bedeutet, dass das Konsulat nur jeweils ein Jahr dauerte (anfangs mit einem Amtsbeginn im März, später am 1. Januar).

Ein Forschungsstreit über das leitende Amt der frühen Republik

Diese auch in den meisten Schulbüchern vertretene Sichtweise wird aber etwa seit dem Jahr 2000 von vielen Forschern bestritten. Die Gegenmeinung lautet, dass eine Gruppe von Kriegsherren, die sich patres oder patricii nannten, zuerst ein einziges Führungsamt einsetzten, den praetor maximus. Dieser hatte wie der König die Aufgabe des obersten Kriegsherren. Erst Ende des 5. oder im Laufe des 4. Jh. v. Chr. wurde nach dieser Sichtweise das Konsulat so eingerichtet, wie es im 2. und 1. Jh. v. Chr. üblich war, also mit zwei Konsuln, die ein Jahr lang regierten. Die Annahme, das Konsulat sei um das Jahr 500 v. Chr. oder kurz danach eingerichtet worden, sei demnach eine Rückdatierung späterer Zeiten, die einfach annahmen, so wie es bei ihnen (v. a. im 1. Jh. n. Chr.) war, sei es immer schon gewesen.

Ein zentrales Argument für diese Sichtweise ist die Erwähnung eines praetor maximus in der römischen Geschichte des T. Livius (Livius 7, 3, 5; QuelleLivius über den praetor maximusQuelle: Livius Ab urbe condita 7, 3, 5, bei der Bibliothek des Packard Humanities Institute.). Livius spricht hier davon, dass ein „altes Gesetz“ (lex vetusta) diesen praetor maximus erwähnt habe. Das Argument für einen einzelnen Prätor als Leiter des Staates und des Heeres verweist darauf, dass es in einem Zweierkollegium keinen maximus, also „obersten“ geben könne. Es sei auch unwahrscheinlich, dass die Adligen gleich nach der Vertreibung der Könige ein völlig neues System eingerichtet hätten. Diese Argumente kann man auch im Wikipedia-Artikel Praetur nachlesen, ferner in Abhandlungen über die römische Republik der Historiker Martin Jehne und Walter Blösel QuelleQuellenQuellen zum Amt des Praetors:
Blösel, Wolfgang (2015): Die römische Republik. Forum und Expansion, München
Jehne, Martin (2006): Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar (C. H. Beck Wissen), München
.

Andere Forscher verweisen auf die offiziellen Kalender der römischen Ämter, die fasti, welche Listen der römischen Konsuln enthielten. Dazu gehören die fasti consulares (Wikipedia , Encyclopedia Britannica). Diese Konsullisten reichen tatsächlich bis in die frühe Zeit der Republik zurück. Von den zuvor genannten Forschern werden diese Listen abgewertet: Sie seien nicht zuverlässig.

Die Vertreter eines sehr frühen Konsulats meinen, die herkömmliche Sichtweise sei korrekt, wonach es schon im frühen 5. Jh. v. Chr. das Konsulat mit zwei Konsuln gab. Sie wenden nämlich ein, es gebe keine ausreichenden Argumente, die genannten Konsullisten als Erfindung abzutun. Der Ausdruck praetor maximus im zuvor genannten Livius-Zitat könne auch nur den älteren der beiden Praetoren gemeint haben. QuellenQuellen zur Frage der PraeturT. Corey Brennan / Andrew Lintott (2016): Artikel praetor, in: Oxford Classical Dictionary
Peter Sidney Derow (2015): Artikel consul, in: Oxford Classical Dictionary
. Die Frage nach dem Alter des Konsulats lässt sich also nicht sicher beantworten; umstritten bleibt daher auch, ob nach der Absetzung der Könige ein einzelner Prätor als Oberhaupt eingesetzt wurde oder ein Kollegium aus zwei Lenkern, also den Konsuln.

3. Die Schichten der römischen Gesellschaft

Die römische Gesellschaft war in mehrer Schichten unterteilt, zwischen denen die einzelnen Menschen nur unter sehr seltenen Umständen wechseln konnten. Ein gesellschaftlicher Aufstieg war also kaum möglich.

Die mächtigste Schicht waren die Patrizier. Sie nannten sich patres (die Väter), ihre Nachkommen wurden als patricii bezeichnet.

Die Patrizier waren in erster Linie Großgrundbesitzer; sie prägten v. a. die Anfangsjahre der römischen Gesellschaft entscheidend. Die römische Republik hatte daher einen stark oligarchischen Charakter: Das bedeutet, dass Reichtum mit Macht verbunden war.

Eine Art Mittelschicht bildeten die Ritter (equites). Nach der Sage wurde der Ritterstand von dem König Servius Tullius eingerichtet; es handelte sich also um die Kavallerie. Equites bekamen anfangs ihr Pferd vom Staat gestellt, später mussten sie ihr eigenes Pferd stellen. Ein Pferd war ein kostbarer Besitz. Die Zugehörigkeit zum Ritterstand wurde von den Zensoren festgelegt. Ein Ritter musste 400.000 Sesterzen besitzen.

Die Schichten der römischen Gesellschaft
patres, patricii Patrizier
equites Ritter
plebs, plebeii,
proletarii
das einfache Volk
servi Sklaven

 

 

Das einfache Volk, die plebs, hatte keinen Besitz. Am Anfang der Republik waren diese Menschen aus der Lenkung des Staates völlig ausgeschlossen. Die materielle Lage der plebeii oder proletarii war oftmals sehr schlecht; in schlechten Zeiten drohte die Schuldknechtschaft: Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen konnte, konnte versklavt werden.

Die unterste Schicht, die gar keine Mitspracherechte hatte, bildeten die Sklaven (servi). Sklave wurde ein Mensch anfangs durch Schuldknechtschaft; später waren die meisten Sklaven die Kriegsgefangenen. Kinder von Sklavinnen und Sklaven waren automatisch auch Sklaven. Im Prinzip war es möglich, den Sklavenstand zu verlassen, entweder indem man sich selbst freikaufte oder weil man vom Besitzer in die Freiheit entlassen wurde. Einen freigelassenen Sklaven nannte man libertus.

4. Die Ämter und die Versammlungen

Die Ämter

Es gab vier römische Ämter (magistratus), für die am Anfang des 1. Jh. v. Chr. eine relativ genau definierte Ämterlaufbahn (cursus honorum) festgelegt war:

  • consules: Konsuln, Lenker des Staats, oberste Kriegsherren, also auch die Anführer des Heeres im Krieg;
  • praetores: Prätoren, oft als Oberrichter eingesetzt, auch Stadtpräfekten wie heute die Bürgermeister;
  • aediles: Ädilen, die für das Bauwesen und die Tempel, aber auch für die Spiele zuständig waren;
  • quaestores: Quaestoren, die das Finanzwesen regelten.

Daneben gab es einzelne besondere Ämter: Der dictator wurde in Notzeiten für ein halbes Jahr bestimmt, wenn die Konsuln die Leitung nicht mehr übernehmen konnten, und der censor war dafür zuständig, die Bürger in Vermögensklassen einzuteilen und zu bestimmen, wer Senator sein durfte.

Die Wahlen

Die genannten Amtsträger der vier Ämter des cursus honorum wurden jährlich in bestimmten Versammlungen gewählt, den Zenturiatskomitien (comitia centuriata; QuellenQuellenZenturiatskomitien, comitia centuriata, Quellen: Wikipedia; Wolfgang Blösel, Die römische Republik (Bibliographie) S. 59 f.). Die Wahlverfahren dieser Versammlungen entsprachen weder den Verfahren, welche die athenische Demokratie entwickelt hatte, noch den heutigen Vorstellungen von demokratischer Wahl, denn das Stimmrecht war dort nach dem Besitz vergeben. Je nach Besitz wurden die Bürger in Klassen (classes) eingeteilt, und diese classes stellten, unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder, unterschiedlich viele Zenturien (centuriae). Die reichsten Bürger stellten 80 Zenturien. Die Besitzlosen, also das einfache Volk (plebs), war in einer einzigen Zenturie zusammengefasst, obwohl diese Gruppe viel mehr Bürger umfasste. Das Wahlverfahren sah vor, dass die reichen classes zuerst abstimmten; deren Stimme zählte am meisten. Bei den meisten Wahlen war es so, dass die Entscheidung bereits gefallen war, wenn die Reichen ihre Stimme abgegeben hatten.

Zwischen 500 und 450 v. Chr. erreichte das einfache Volk (plebs), dass es von den Volkstribunen (tribuni plebis) vertreten wurde. Diese waren sakrosankt (unangreifbar) und sie konnten gegen Beschlüsse und Aktionen der Magistrate (der Konsuln, Prätoren etc.) einschreiten (ius intercessionis). Augustus, der nach dem Ende der freien Republik die Herrschaftsform des Principats begründete, sicherte sich das lebenslange Amt des Volkstribuns, um auf diese Weise unangreifbar zu werden.

Die plebs hatte aber ihre eigenen Versammlungen, die concilia plebis (Versammlungen des Volkes), welche das Recht hatte, Volksentscheide (plebiscita) zu erlassen. Das Wort Plebiszit wird heute noch für Volksentscheide verwendet. Geleitet wurden diese Versammlungen des Volkes von den Volkstribunen (tribuni plebis).

Der Senat

Kein Gremium der römischen Politik hatte längeren Bestand als der Senat (senatus). Wenn man den römischen Geschichtsschreibern Glauben schenken darf, dann gab es den Senat schon in der Königszeit. Auch das Ende der Republik und den Übergang zum Prinzipat überstand er bis zum Ende der Antike bzw. des römischen Imperiums.

Der Senat (senatus) war von Anfang an eine Adelsversammlung. Er war ein Beratungsgremium, das die Politik Roms weitgehend bestimmte. Da es in Rom keine geschriebene Verfassung gab, wurden die Befugnisse des Senats durch Gewohnheitsrecht geregelt.

Informativ und auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes ist der Artikel der Wikipedia (Wikipedia: Römischer Senat).

5. Zweierlei Adel – die Herausbildung eines neuen Amtsadels und das Ende der Ständekämpfe

Wenn auch nicht feststeht, ob es gleich nach dem Ende der Königsherrschaft zwei Konsuln oder eher einen einzelnen Prätor als Lenker gab, so ist hingegen sicher, dass im Jahr 376 v. Chr. eine lange Auseinandersetzung zwischen den Patriziern und den Plebeiern zu einer vorläufigen Lösung kam. Diese wurde dadurch erreicht, dass auch den Plebeiern der Zugang zum Amt des Konsuls gesichert wurde, und zwar mit den so genannten leges Liciniae Sextiae (die Gesetze des Licinius und des Sextius; vgl. Wikipedia). Die lange Reihe von Konflikten zwischen Plebeiern und Patriziern wird auch als Ständekämpfe bezeichnet.

Da nun auch Plebeier zu Konsuln gewählt wurden, bildete sich ein neuer Adelsstand heraus, der aus allen Familien bestand, in denen es irgendwann einmal einen Konsul gab. Während seit der Königszeit nur die Patrizier als Adlige angesehen wurden, so galten im Laufe des 5. und 4. Jh. v. Chr. nämlich auch diejenigen Plebeier als adlig (nobiles), die das Amt des Konsul bekleidet hatten. Nobilis bedeutet ursprünglich „bekannt“. Adlig waren also diejenigen, die durch ein Ehrenamt positive Bekanntschaft erreicht hatten.

Dieser Adelsstand vererbte sich auf die Nachkommen, d. h. auf die Söhne. Das bezeichnet man als Amtsadel. Um in den Adelsstand aufzurücken, d. h. als nobilis zu gelten, musste ein römischer Ritter oder Plebeier also als Konsul gewählt worden sein.

Als Ende der Ständekämpfe wird die lex Hortensia aus dem Jahr 287 v. Chr. angesehen, das Gesetz des Hortensius, durch das die Plebiszite, also die Beschlüsse der concilia plebis, der Versammlungen des einfachen Volkes, bindende Wirkung bekamen. Vorher galten sie nur für die plebs selbst, mit der lex Hortensia auch die anderen Stände; sie waren also echte Gesetze (leges).

6. Zusammenfassung: Demokratie in der römischen Republik?

Sowohl das griechische als auch das römische Wahlsystem ist nur sehr eingeschränkt mit dem Wahlsystem moderner demokratischer Staaten vergleichbar, denn es bestehen grundlegende Unterschiede: Sowohl Frauen als auch Sklaven waren von jeder Wahl – aktiv wie passiv – ausgeschlossen, d. h. sie durften weder wählen noch gewählt werden. Dass dies so war und dass dies den Prinzipien einer Demokratie widerspricht, darüber herrscht auch weitgehend Einigkeit.
Manchmal wird erwähnt, dass auch die Fremden von der Wahl ausgeschlossen waren. Ob man daher die Wahlbestimmungen Roms und Athens als undemokratisch bezeichnen kann, ist umstritten, denn ähnliche Bestimmungen gibt es in den meisten Demokratien. Auch in Deutschland dürfen seit den 1990er-Jahren zwar Bürger der Europäischen Union an manchen Wahlen teilnehmen, nicht aber z. B. an den Bundestagswahlen, und Bürger aus anderen Ländern, die nicht zur EU gehören, dürfen an keinen Wahlen teilnehmen (siehe die Erläuterungen zum Ausländerwahlrecht beim Bundesinnenministerium).

Dass (mit dieser Einschränkung) im antiken Athen eine erste Demokratie bestand, ist andererseits anerkannt. Jeder athenische Bürger hatte das freie Wahlrecht, und jede Stimme zählte gleich viel.

Was die Demokratie in Rom betrifft, da gehen die Ansichten der Forscher auseinander. Man kann auf die ungleiche Verteilung der Stimmgewichte in den Zenturiatkomitien verweisen (siehe oben Abschnitt 4: Wahlen). Dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es in Rom keine Demokratie gab, da die ärmeren Schichten keine Chance hatten, ihre Stimme bei der Wahl der Magistrate zur Geltung zu bringen. Man kann andererseits auf die Volkstribunen (tribuni plebis) verweisen, die sich mit ihrem Interzessionsrecht (Einspruchsrecht) für die Ärmeren einsetzen konnten. Sie konnten also eine Entscheidung eines Amtsträgers effektiv blockieren.
Auch die concilia plebis, die Versammlungen des einfachen Volkes, waren Gremien, die seit der lex Hortensia etwas zu sagen hatten (siehe voriger Abschnitt 5.). Es kam zwar selten vor, dass diese concilia plebis etwas am Senat vorbei entschieden, aber das kam vor: So setzte sich diese Volksversammlung z. B. bei der Entscheidung, C. Marius im Jahr 107 v. Chr. den Oberbefehl im Krieg gegen König Iugurtha von Numidien zu übertragen, gegen den Senat durch.

Weiterlesen: Hans Vorländer (2014): Prinzipien republikanischen Denkens, bei der Bundeszentrale für politische Bildung

Quellen

Als Quellen wurden die Bücher und Lexika verwendet, die in der Auswahlbibliographie zur römischen Geschichte, in den Abschnitten Allgemein und Römische Republik verzeichnet sind. Für die Quellenangaben zu einzelnen Thesen und Themen siehe die Tool-Tipps mit der Aufschrift QuellenBeispielBeispiel für einen Tooltipp.

Autor: Tilman Bechthold-Hengelhaupt. Stand: Mail 2020.



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