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2. Wer besucht einen Schulkindergarten?

Einen Schulkindergarten besuchen Kinder, bei denen sich die Entwicklungsstörung bzw. die Behinderung auf die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit auswirkt. Ihr sonderpädagogischer Förderbedarf und ihr Recht auf Bildung und Erziehung kann auch mit begleitenden Hilfen in einer Kindertageseinrichtung nicht eingelöst werden.
Der Schulkindergarten nimmt Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr (bei Kinder mit körperlicher Behinderung ab dem vollendeten 2. Lebensjahr) auf. Der Schulkindergarten endet mit der Aufnahme in die Schule. In besonders begründeten Einzelfällen werden auch vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder aufgenommen. 

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Schulkindergarten:

  • Die Erziehungsberechtigten wünschen die Aufnahme des Kindes in den Schulkindergarten
  • Durch eine sonderpädagogische Diagnostik vor der Aufnahme werden die Kompetenzen des einzelnen Kindes, sein Bedarf an besonderer Unterstützung und die Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung im Schulkindergarten geklärt.
  • Die Schulverwaltung stellt den umfassenden Förderbedarf im Sinn des Schulkindergartens fest.

Weiter: Welchen Auftrag hat der Schulkindergarten?


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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de

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