Materialgestütztes Schreiben im Abitur (ab 2021)
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Ab dem Abitur 2021 gelten neue Anforderungen, unter anderem kann im Bereich III im Leistungsfach (LF) neben der Analyse und Erörterung pragmatischer Texte auch das materialgestützte Argumentieren als Aufgabenform geprüft werden. Dieses wird somit dem textbezogenen Schreiben, also der Interpretation, Analyse und Erörterung gegenübergestellt. Ein wesentlicher Unterschied der Aufgabenarten ist es, dass die Aufgaben, die das materialgestützte Schreiben verlangen, keine tiefgehende Textanalyse verlangen, sondern der Wissenserarbeitung dienen. Die Lernenden sollen das Material nach der Rezeption sowie kritischen Untersuchung für das eigene Schreiben nutzen. Wichtig ist es, dass die Schülerinnen und Schüler das Material strukturiert untersuchen, Bezüge visualisieren und systematisieren, was vorab im Unterricht ab der Sekundarstufe I geübt werden sollte.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Prüfung eine situierte Aufgabenstellung und ein Dossier, wobei die Nutzung in Baden-Württemberg verbindlich sein wird. „In der Aufgabenstellung werden folgende Aspekte benannt: Ausgangssituation, Adressatenbezug, Veröffentlichungsort sowie ein aufgabenbezogenes Handlungsziel“ (IQB). Aufgabe ist es, einen Kommentar zu schreiben, „der Zieltext bildet eine lebensweltlich relevante Textsorte ab“ und bezieht sich in der Regel auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie auf die Themen Sprache, Literatur und Medien.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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