20. Wettbewerb um den Jugendfilmpreis 2023 in Stuttgart
Jugendliche aus ganz Baden-Württemberg können hierzu ihre selbstgedrehten Filme einreichen, die auf großer Leinwand präsentiert und anschließend prämiert werden. Parallel dazu geben Referentinnen und Referenten in verschiedenen Workshops wertvolle Tipps zur Produktion eigener Filmprojekte, beispielsweise im Hinblick auf Regie, Schnitt und Kameraführung.
Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit an der oben genannten Veranstaltung teilnehmen möchten, können in ihrer Schule einen formlosen Antrag auf Unterrichtsbefreiung unter Bezugnahme auf diese Veranstaltung stellen. Anträge von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind zusätzlich von mindestens einem bzw. einer Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Schulbesuchsverordnung liegt die Entscheidung über eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu 2 unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagen bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer. Bei längeren Beurlaubungen geht die Entscheidung auf die Schulleitung über.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt die Bewilligung der Anträge, sofern keine zwingenden schulischen Gründe entgegenstehen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Teilnahme an den Workshops sind abrufbar unter www.jugendfilmpreis.de.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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