21. Wettbewerb um den Jugendfilmpreis 2024 in Stuttgart
Jugendliche aus ganz Baden-Württemberg können hierzu ihre selbstgedrehten Filme einreichen, die auf großer Leinwand präsentiert und anschließend prämiert werden. Parallel dazu geben Referentinnen und Referenten in verschiedenen Workshops wertvolle Tipps zur Produktion eigener Filmprojekte, beispielsweise im Hinblick auf Regie, Schnitt und Kameraführung.
Gemäß § 4 Abs. 5 der Schulbesuchsverordnung liegt die Entscheidung über eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler, die an dem Wettbewerb teilnehmen möchten, bei einer Dauer von bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagen bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bei längeren Beurlaubungen geht die Entscheidung auf die Schulleitung über.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport empfiehlt, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine zwingenden schulischen Gründe entgegenstehen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Teilnahme an den Workshops sind abrufbar unter www.jugendfilmpreis.de.
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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