Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben die Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind seinen Bildungsanspruch an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule einlöst. Wählen die Eltern für ihr Kind den Lernort allgemeine Schule, führt das zuständige Staatliche Schulamt ein Bildungswegekonferenzverfahren durch. Dieser Abstimmungsprozess bezieht die Eltern und alle von der Entscheidung berührten Stellen mit ein.