Die Messung und Bewertung der Schülerleistungen basiert, wie in anderen Fächern auch, auf schriftlichen und mündlich-praktischen Leistungen. In der Übungsfirma wird die schriftliche Form der Leistungsfeststellung oft als Arbeitsprobe bezeichnet. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
(1) Unterscheidung nach Gleichheit / Verschiedenheit der Aufgabe
- Themengleiche Arbeitsproben
- für alle Schülerinnen und Schüler in Form einer Klassenarbeit, die für alle gleich ist. In der Übungsfirma kommt dies vor allem in der Einarbeitungsphase in Frage.
- zu einem größeren Projekt wie z. B. einer Messeteilnahme
- pro Abteilung; hierbei erhalten die Schülerinnen und Schüler einer Abteilung die gleichen Aufgaben. Dies bedeutet, dass pro Abteilung eine i.d.R. eher umfangreiche Aufgabe mit mehreren Teilaufgaben gestellt wird.
- Themenverschiedene Arbeitsproben
- Jede/r Schüler/-in erhält ein eigenes Thema, das in einer bestimmten Zeit schriftlich zu bearbeiten und evtl. zu präsentieren ist. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass Aufgabenstellung und Niveau vergleichbar sind, so dass die Chancengleichheit gewährt ist.
(2) Unterscheidung nach Bearbeitungszeit
- an einem Übungsfirmentag, z. B. 3 Schulstunden
- längere Bearbeitungszeit, z. B. 4 Wochen ( Beispiel Messebericht) oder auch ein ganzes Schuljahr (Beispiel Lernmappe, Berichtsheft)
(3) Unterscheidung nach Art der erwarteten Leistung
- schriftliche Lösung wie bei einer Klassenarbeit
- schriftliche Dokumentation mit Bildschirmausdrucken, Ausdrucken aus der IUS etc.
- dokumentarische Sammlung z. B. in Form eines Portfolios oder Berichtsheftes
- sonstiges, z. B. Erklärvideo
Präsentation zum Thema Leistungsbewertung in der Übungsfirma
Beispiele für schriftliche Arbeitsproben:
Themengleiche Arbeitsprobe in der Einarbeitungsphase
Themenverschiedene (individuelle) Arbeitsproben
Mündlich-praktische Note:
Kriterien für die Feststellung der mündlich-praktischen Note in der Übungsfirma
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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