Frühkindliche Bildung im sonderpädagogischen Bereich
1. Der Schulkindergarten als Bereich der frühkindlichen Bildung
Jedes Kind hat ein Recht auf gleichberechtigte Bildungschancen und soziale Teilhabe. Einzelne Kinder benötigen eine besondere Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Bildungsprozesse.
Dies trifft in besonderem Maße zu auf Kinder mit Behinderungen und Bedarf an sonderpädagogischer Förderung.
Kinder mit Behinderungen finden ihrem Förderbedarf angepasste Bedingungen und Angebote insbesondere auch in Schulkindergärten. Die Schulkindergärten sind in unterschiedlichen Typen abhängig von der Art des Förderbedarfs organisiert.
Ort der Bildung und Erziehung für alle Kinder ist die Kindertageseinrichtung. Nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kindertagesbetreuungsgesetz [landesrecht-bw.de] haben Kinder ab dem vollendeten 1.Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Der Besuch eines Schulkindergartens ist damit nachrangig; es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann jedoch im Schulkindergarten eingelöst werden.
Alle Schulkindergärten finden Sie nach Landkreisen geordnet hier.
- Wer besucht einen Schulkindergarten?
- Welchen Auftrag hat der Schulkindergarten?
- Welches sind die personellen und sonstigen Rahmenbedingungen des Schulkindergartens?
- Was versteht man unter Intensivkooperation?
- Welches sind die rechtlichen und offiziellen Grundlagen des Schulkindergartens?
- Wo erhält man weiterführende Informationen zu Schulkindergärten?
Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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