Schulentwicklung - Sprachförderkonzept
Schulentwicklung - Sprachförderkonzept | Zuständigkeiten innerhalb der Schule | Zuständigkeiten außerhalb der Schule | Unterstützung und Netzwerke | Unterstützung der Lernenden | Gelingensfaktoren | Zurück zur Übersicht
Zentral für ein gutes und sicheres Zurechtfinden und Mitarbeiten sowie eine erfolgreiche Förderung der Schülerinnen und Schüler ist, dass zuverlässige Strukturen und Zuständigkeiten vorhanden sind.
Die Schulleitung sorgt zusammen mit einem/einer "Sprachförderbeauftragten"SprachförderbeauftragteSprachförderbeauftragte meint hier Lehrkräfte/Personen, die speziell für diese Thematik an der (gesamten) Schule zuständig sind und über die notwendige umfangreiche Expertise verfügen. Aufgrund der Komplexität der Thematik arbeiten sie in einem Team mit anderen Personen zusammen. und einem dafür extra benannten Team für die Erstellung eines nachhaltigen Konzeptes.
Die Strukturen und Aufgaben sollten insofern personenunabhängig sein, dass die Versorgung der VKL / Sprachförderung und der Schülerinnen und Schüler auch dann sichergestellt ist, wenn eine Ansprechperson nicht greifbar ist oder das Team verlässt. Ein nachhaltiges Konzept kann daher nicht von einer einzelnen Lehrperson getragen werden, die Aufgaben sind in der Schulgemeinschaft zu verankern und werden von allen am Schulleben Beteiligten mitgetragen.
Die Arbeit mit den Kindern umfasst weit mehr als das, was Unterricht leisten kann. Idealerweise setzt sich das Team aus Personen zusammen, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen (Lehrperson der Schule mit Schwerpunkt Sprachförderung, Schulsozialarbeit). Hierbei ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern unerlässlich. Wichtig ist, dass
ein Netzwerk an Unterstützungsmaßnahmen für die Lernenden vorhanden ist, welches Anschlussmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen ermöglicht. Dabei gilt es festzulegen, welche Aufgaben vom Team der Schule geleistet werden können, wer welche Aufgabe übernimmt und welche Aufgaben nicht in die Zuständigkeit der Schule und Lehrpersonen fallen.
Ernennung einer/eines SprachförderbeauftragtenSprachförderbeauftragteSprachförderbeauftragte meint hier Lehrkräfte/Personen, die speziell für diese Thematik an der (gesamten) Schule zuständig sind und über die notwendige umfangreiche Expertise verfügen. Aufgrund der Komplexität der Thematik arbeiten sie in einem Team mit anderen Personen zusammen. / Einrichten eines Sprachförderteams
Erstellen eines Sprachförderkonzeptes/ Sprachbildungskonzeptes
Weiterführende Literatur:
Trägerkonsortium BiSS (Hrsg.) (2017a): Handreichung – Projektplanung im Kontext sprachlicher Bildung. Köln. Mercator Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache-> Download
ZUSTÄNDIGKEITEN INNERHALB DER SCHULE - TEAM DER SCHULE
- Entwicklung und Weiterentwicklung des Sprachförder- bzw. Sprachbildungskonzeptes
- Professionalisierung des Kollegiums
- Qualitätssicherung: Zuteilung der Kolleginnen und Kollegen zu Aufgaben und Maßnahmen vorrangig nach ihrer Expertise
- Organisation und Verwaltung (stundenplanbezogen)
- der Schülerinnen und Schüler,
- von Unterstützungsmaßnahmen und -materialien bezogen auf die VKL-Schülerinnen und -Schüler (Förderunterricht/-maßnahmen, Hausaufgabenbetreuung, Schülermentorinnen und -mentoren, ggf. außerschulischen Unterstützungsmaßnahmen, Formulare, etc.),
- Information des Kollegiums über Stundenplan, Zuordnung der Lernenden zu verschiedenen Maßnahmen und zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen etc.
- Kommunikation mit den Eltern/Erziehungsberechtigten (Aufnahmegespräch, Information auch über die Möglichkeiten der Förderung, Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, Elternpartizipation etc.)
- Diagnostik (Eingangsdiagnostik, Förder- bzw. Prozessdiagnostik / Lernverlaufsdiagnostik, Übergangsdiagnostik)
- Leitung des pädagogischen Austauschs
- Dokumentation der Lernfortschritte
- Deutschunterricht in der Vorbereitungsklasse
- Methodisches Lernen in der Vorbereitungsklasse
- Fachunterrichtliche Bausteine in der Vorbereitungsklasse
- Projektorganisation
- Kontakt zu außerschulischen Partnern
ZUSTÄNDIGKEITEN AUSSERHALB DER SCHULE - AUSSERSCHULISCHE PARTNER
Wichtige Voraussetzungen für das Erlernen einer Sprache und das Zurechtfinden und Ankommen in einer fremden Gesellschaft und Kultur sind soziale und sprachlich hochwertige Kontakte. Der Unterricht allein reicht hier meist nicht aus.
Notwendig ist, vielfältige Lerngelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts zu schaffen und sie (und ihre Familien) dazu zu motivieren, an Angeboten und Maßnahmen der Kommune und von Vereinen teilzunehmen.
Dabei gilt es die Gegebenheiten vor Ort zu betrachten, um die für die Schule passenden Angebote zu finden.
Die Schule nimmt hierbei die Rolle der Vermittlerin ein und fungiert, wenn möglich als Partnerin in einem Netzwerk, das die Schülerinnen und Schüler und deren Familien unterstützt.
Die Organisation außerschulischer Angebote fällt nicht unter die Zuständigkeit der Schule. Es ist allerdings im Sinne einer durchgängigen Förderung zielführend und sinnvoll, mit den Institutionen und Ansprechpartnern außerschulischer Maßnahmen zu kommunizieren und zu kooperieren, um so zu gewährleisten, dass einheitliche bzw. passende Zielsetzungen im Mittelpunkt stehen und eine durchgängige Förderung, die die von der Schule gesetzten Anforderungen erfüllt, gewährleistet ist.
Unterstützung und Netzwerke – Wo ist was?
Der Aufbau von Netzwerken auf unterschiedlichen Ebenen ist in verschiedenen Bereichen notwendig. Netzwerkarbeit (vgl. Salem 2013, Dobutowitsch) kann zwischen verschiedenen Institutionen und Personen stattfinden:
- zwischen Schulen mit dem Schwerpunkt der Förderung schulunerfahrener bzw. nicht sozialisierter und nicht-alphabetisierter Schülerinnen und Schüler
- Schulen und Vereinen sowie Arbeitskreisen und Ehrenamtlichen, die die schulische Arbeit unterstützen
- Schule und Schulverwaltung
- NiKLAS – Netzwerk für interkulturelles Lernen und Arbeiten an Schulen
- Stiftung Jugendhilfe
- Stuttgarter Bildungspartnerschaft
- Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Am Schulamt Ludwigsburg unterstützt die Projektstelle Sprachförderung Grundschule Lehrkräfte und ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer im Landkreis. Im Ankerplatz Sprache beispielsweise können ehrenamtliche Sprachförderpatinnen und Sprachförderpaten, VKL-Lehrkräfte und alle Interessierten sich zu Fragen zum Thema Sprachförderung beraten und in Material einführen lassen sowie Material ausleihen. Auch wird in einem Projekt die Entwicklung eines schulübergreifenden landesweiten Netzwerks zum Austausch für Schulen, Lehrpersonen und weitere in die Sprachförderung eingebundene Personen und Institutionen unterstützt.
Unterstützung der Lernenden
Sommerschulen: In den letzten beiden Sommerferienwochen werden an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg Sommerschulen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf von Klasse 3/4 und ab Klasse 7 angeboten.
„Die Sommerschulen in Baden Württemberg fördern Schülerinnen und Schüler durch ein einwöchiges Bildungsangebot während der Sommerferien in Deutsch sowie in den Fächern Mathematik und Englisch. Ein am Erleben orientiertes qualifiziertes Rahmenprogramm ergänzt das Konzept.“ (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2017, Sommerschulen in Baden Württemberg – Leitfaden, S.8).
Zusammen mit einem Kooperationspartner können Schulen einen Antrag stellen.
„Die Kooperationspartner setzen sich für ein Rahmenprogramm zur Abrundung des schulischen Angebots ein und tragen somit wesentlich zur Lernmotivation bei. Erlebnisorientierte Elemente sollen die projektartigen Bildungsangebote außerhalb der Schule ergänzen. Den Kindern sollen insbesondere überfachliche, soziale, personale und methodische Kompetenzen vermittelt und Freude am gemeinsamen Lernen gefördert werden.“ (Ziele der Sommerschulen)
Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten (Elternpartizipation):
Wichtige Voraussetzung für eine zielführende und durchgängige Förderung ist die Kommunikation und Kooperation mit den Eltern/Erziehungsberechtigten der Lernenden. Ebenso wichtig wie das Wissen um häusliche und außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Kinder sind Informationen über das Schulsystem und dessen Anforderungen sowie Möglichkeiten der Partizipation.
Allerdings gestaltet sich diese Zusammenarbeit häufig schwierig, da neben fehlenden Informationen über das deutsche Schulsystem auch unterschiedliche Erwartungen und ein abweichendes Rollenverständnis sowie Verständnisschwierigkeiten in der deutschen Sprache große Herausforderungen darstellen. Daher muss zunächst geklärt werden:
- welches Verständnis von Elternmitwirkung auf beiden Seiten (Schule / Lehrperson und Eltern bzw. Schulsystem des Herkunftslandes) vorhanden ist und wie die Erwartungen aller Beteiligten sind;
- dass ein regelmäßiger Austausch über die schulische Entwicklung und Laufbahnmöglichkeiten für eine realistische Einschätzung auf beiden Seiten (Eltern/ Erziehungsberechtigte/Vormünder und Schülerinnen und Schüler und Lehrperson) förderlich ist;
- dass die Stärkung von Resilienzfaktoren im häuslichen Umfeld eine große Rolle spielt. So können die Kinder und Jugendlichen emotional ermutigt und unterstützt werden, wenn die besonderen Anforderungen und Angebote der Schule bekannt sind. Wichtige Voraussetzungen dafür sind z. B. ein eigener Arbeitsplatz und Zeit und Raum zum Erledigen von
schulischen Aufgaben und ebenso zum Ausruhen bzw. Ausgleich. Falls das häusliche Umfeld dies nicht bzw. noch nicht zur Verfügung stellen kann, ist es wichtig, dass die Schule diese Möglichkeiten bietet und so die Einsicht in die Notwendigkeit schafft.
Einbezug der Eltern/Erziehungsberechtigten in das Schulleben
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Eltern in die verschiedenen Bereiche das Schullebens miteinzubeziehen: Elterncafés, Feste, Projekte etc.
Unterstützung durch Dolmetscher und Personen, die Einblick in das Schulsystem und damit verbundene Erwartungen (Rechte und Pflichten) haben
Elternmentoren aus der Schulelternschaft
Viele Städte und Landkreise bieten mittlerweile die Möglichkeit, ehrenamtliche Dolmetscher und Dolmetscherinnen bei Bedarf zu Gesprächen hinzuzuziehen, hier einige Beispiele:
- Biberach a. d. Riß
- Esslingen
- Freiburg
- Kehl
- Kirchheim unter Teck
- Nürtingen
- Reutlingen
- Stuttgart: Städtische Dolmetscherliste
Die Kosten werden für Schulen meist (von der Stadt / dem Landkreis) übernommen.
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Herausgeber: Landesbildungsserver Baden-Württemberg
Quelle: https://www.schule-bw.de
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