Europarat: Zusammenarbeit mit der EU
Auch wenn Europarat und EU zwar verzahnt waren, aber nicht unmittelbar miteinander zu tun hatten, war es 2007 doch an der Zeit, das gegenseitige Verhältnis in einem "Memorandum of Understanding between the Council of Europe and the European Union" zu klären. Darin wurden als Felder der Zusammenarbeit definiert:
- Menschenrechte und Grundrechte
- Rechtsstaatlichkeit, Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts und Annahme neuer Herausforderungen.
- Demokratie und "Gute Regierungsführung",
- Demokratische Stabilität,
- Interkultureller Dialog und kulturelle Vielfalt,
- Bildung,. Jugendarbeit und Förderung menschlicher Kontakte,
- Sozialer Zusammenhalt.