Europarat - Zielsetzungen
Zu den Aufgaben des Europarates gehören:
- die Verteidigung der Menschenrechte und der rechtsstaatlichen Grundsätze in allen Mitgliedsstaaten;
- die Stärkung der demokratischen Stabilität Europas durch Reformen in Politik, Gesetzgebung und Verfassung, die der Europarat auf allen Regierungsebenen, d.h. in Bund, Länder und Gemeinden, unterstützt;
- die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen: Diskriminierung von Minderheiten, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz, Bioethik und Klonen, Terrorismus, Menschenhandel, organisierte Kriminalität und Korruption, Datennetzkriminalität, Gewalt gegen Kinder;
- Förderung der Bildung als Motor der Entfaltung einer europäischen kulturellen Identität und eines europäischen Wir-Bewusstseins;
- die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Rechte.
Durch die Erweiterung des Europarats auf die Staaten des östlichen Mittel- und Osteuropas erhält diese Arbeit neues Gewicht, da hier die Einhaltung der Menschenrechte noch nicht so gewährleistet ist wie in den "alten" Mitgliedsstaaten.