Europarat - Strukturen
Die "Tagesgeschäfte" des Europarats werden vom Generalsekretariat geleitet und koordiniert. Der Generalsekretär, zur Zeit Terry David (Vereinigtes Königreich), im Amt seit 2004, wird von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt. Die Generaldirektion Menschenrechte, Teilbereich des Generalsekratariats, ist zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der Politik und Standards des Europarats im Bereich der Menschenrechte.
Das Sekretariat umfasst über 1800 Beamte und setzt sich aus verschiedenen Fachdirektionen zusammen:
- Politische Angelegenheiten;
- Rechtsfragen;
- Menschenrechte;
- Sozialer Zusammenhalt;
- Bildung, Kultur, Jugend, Sport, Kultur- und Naturerbe;
- Verwaltung und Logistik.
Die Parlamentarische Versammlung hat beratende Funktion. Sie hat 315 Mitglieder (und 315 Stellvertreter) aus den 46 nationalen Parlamenten. Dazu kommen noch Gastdelegationen aus Nichtmitgliedsstaaten. Die Versammlung wählt u.a. den Generalsekretär des Europarates, die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und den Menschenrechtskommissar des Europarates.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates besteht aus 315 Delegierten (mit 315 Stellvertretern) und setzt sich aus der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen zusammen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte tagt ständig und ist für alle Verfahrensschritte, von der Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde bis hin zum rechtskräftigen Urteil, zuständig. Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung für ein Mandat von sechs Jahren gewählt.
Amtssprachen des Europarats sind Englisch und Französisch. Deutsch, Italienisch und Russisch werden als Arbeitssprachen verwendet. Verschiedene Texte sind in mehreren Sprachen auf der Webseite des Europarats vorhanden.