Arbeitsbereiche: Schaffung demokratischer Einrichtungen
Die Schaffung demokratischer Einrichtungen war zur Zeit der Gründung des Europarats nach der Zeit der verschiedenen Diktaturen in Westeuropa ein Problem. Heute leistet der Europarat vor allem in den Länden Ostmittel- und Osteuropas wertvolle Aufbauhilfe.
Eine 1990 gegründete Sonderkommission des Europarates für Demokratie durch Recht mit Sitz in Venedig (Italien), besser bekannt unter dem Namen "Venedig-Kommission", berät die Mitgliedsstaaten in rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise der demokratischen Einrichtungen und dem Verfassungsrecht. Sie spielt eine führende Rolle, wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen. Ein erweitertes Abkommen des Europarats ermöglichte den nicht zum Europarat gehörenden Staaten, Vollmitglied der Kommission zu werden. Die Venedig-Kommission setzt sich aus "unabhängigen Sachverständigen" zusammen, ,,die durch ihr Wirken in den demokratischen Institutionen oder durch ihren Beitrag zum Fortschritt der Rechts- und Politikwissenschaft internationales Ansehen erworben haben".
Die Europäische Charta für kommunale Selbstverwaltung (unterzeichnet 1985, in Kraft seit 1988) legt die verfassungsmäßigen Grundlagen der Gemeindeautonomie in Europa nieder und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Anwendung von Grundregeln, die die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbständigkeit der Gemeinden gewährleisten. Sie dient den jungen Demokratien als Modell, und einige Staaten haben bereits die Grundsätze der Charta in ihre Verfassung aufgenommen.
Die Europäische Rahmenkonvention zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich der regionalen, städtischen und ländlichen Entwicklung, des Umweltschutzes, der Verbesserung der Infrastrukturen und der öffentlichen Dienstleistungen sowie der Gegenseitigkeitshilfe bei Naturkatastrophen. Für Baden-Württemberg sind das vor allem die PAMINA und die Regio Basiliensis zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich bzw. Deutschland, Frankreich und der Schweiz sowie die Internationale Bodenseekonferenz zur Zusmmenarbeit zwischen deutschen, schweizerischen und österreichischen Bundesländern bzw. Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein