Arbeitsbereiche: Sozialer Zusammenhalt und soziale Rechte
Die Europäische Sozialcharta gilt als das Gegenstück zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Sie sichert 19 grundlegende soziale Rechte ab, darunter sieben, die als so genannte
"bindende Sozialrechte" gelten:
- das Recht auf Arbeit,
- das Koalitions- oder Vereinigungsrecht,
- das Recht auf Kollektivverhandlungen,
- das Recht auf soziale Sicherheit,
- das soziale Fürsorgerecht,
- das Recht auf besonderen gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie, und
- die Schutzrechte für Wanderarbeiter/innen und ihre Familien.
Weitere soziale Grundrechte sind im Recht auf berufliche Ausbildung, auf angemessene Arbeitsbedingungen und Entlohnung, im Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, im Recht auf Sozial- und Gesundheitsfürsorge sowie auf soziale Sicherheit formuliert. Die Revision dieser Charta im Jahr 1996 erweiterte den Katalog auf insgesamt 31 Rechte und Grundsätze.
Das Europäische Ausschuss für den sozialen Zusammenhalt überprüft die Ergebnisse der vom Europarat im diesem Bereich verfolgten Strategie, die vier große Zielsetzungen hat: Festlegung von Normen sowie Überwachung der Einhaltung von Rechtsinstrumenten, Ausarbeitung politischer Leitlinien, Projekte in den Mitgliedsstaaten sowie Forschung und Analyse.