Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in deutscher Sprache.
Arbeitsmöglichkeiten bestehen vor allem darin, dass der Sachverhalt Schülern vorgestellt wird und sie beschreiben sollen, inwiefern hier Grundrechte verletzt sind. Evtl. kann das grundrecht vorher benannt werden.
Das Anforderungsniveau solcher Aufgaben ist hoch und verlangt ein hohes Abstraktionsvermögen. Juristische Definition ist nicht verlangt, es ist oft für Schüler überraschend, zu welcher Schlussfolgerung das Gericht tatsächlich kam.
Alternativ kann Schülern der ganze Text mit der Anweisung, als "Berichterstatter" über den Fall zu berichten (und die Formulierungen auf "Normalsprache" herunter zu brechen) vorgelegt werden.
Sahin und andere gegen Deutschland (2001)
Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens), Artikel 14 (Diskriminierungsverbot)
Hannover gegen Deutschland (2004)
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privatlebens)
Jahn und andere gegen Deutschland (2004)
Schutz des Eigentums (Artikel 1 des Protokolls Nr. 1)
Storck gegen Deutschland (2005)
Artikel 5 Absatz 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Gäfgen gegen Deutschland (2008)
Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) und Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren)
Große Kammer: Jahn gegen Deutschland (2005)
Schutz des Eigentums (Artikel 1)
Willis gegen Vereinigtes Königreich (2002)
Artikel 14 (Diskriminierungsverbot)